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2014-03-12 19:12:00
WAFF: Förderung von Innovation und Beschäftigung für KMU
Wien

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch die Förderung von

  • Personalkosten von InnovationsassistentInnen
  • innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen und
  • Beratungskosten bei Bedarf

im Rahmen der Umsetzung folgender Innovationsvorhaben:

  • Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden
  • Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne MitarbeiterInnen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen
  • Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer

Nicht gefördert werden Vorhaben, die

  • der betrieblichen Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. des ArbeitnehmerInnenschutzes) dienen
  • die Markterschließung für den Vertrieb von Handelswaren oder Standardprodukten zum Ziel haben
  • geeignet sind, die gesetzlich definierten Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen einzuschränken
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) in Wien, die ihre Unternehmenstätigkeit seit mindestens 12 Monaten erfolgreich ausüben und ein Innovationsvorhaben am Betriebsstandort Wien umsetzen möchten.

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie Körperschaften öffentlichen Rechts
  • politische Parteien
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • radikale Vereine
  • Umsetzung eines Innovationsvorhabens am Betriebsstandort Wien
  • Bei Produkt- und Prozessinnovationen sowie Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer sind die Innovationsassistent*innen neu aufzunehmen.
  • Aus dem Innovationsvorhaben ergibt sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für Innovationsassistent*innen oder andere MitarbeiterInnen.
  • Die Weiterbildungen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.

Personalkosten-, Beratungs- und Bildungsförderung

  • Personalkosten: 50 % des Bruttogehaltes (exklusive Zuschläge, Prämien usw.) je InnovationsassistentIn, maximal 47.000,00 EUR.
  • bei gezielter Einstellung einer/eines InnovationsassistentIn und anderer geeigneter Maßnahmen ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen geleistet ist ein zusätzlicher Bonus bis maximal 5.000,00 EUR möglich
  • Weiterbildungskosten: 50 % der Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, maximal 7.300,00 EUR
  • Beratungskosten: 50 % der Beratungskosten, maximal 4.700,00 EUR
  • Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Unternehmensförderung
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-516
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.waff.at

Hinweis: Einen kostenlosen Antrags-Check für KMU bietet die Wirtschaftskammer Wien, Förderreferat: Tel. 01/51450 1642 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Antragstellung mittels Online-Antrag ist ausschließlich während der Einreichfrist (28.08.2025) möglich. 
Die Anstellung bzw. die Aufnahme der Tätigkeit der/des InnovationsassistentIn kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen des Förderansuchens im waff) erfolgen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen
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