Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch die Förderung von
- Personalkosten von InnovationsassistentInnen
- innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen und
- Beratungskosten bei Bedarf
im Rahmen der Umsetzung folgender Innovationsvorhaben:
- Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden
- Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne MitarbeiterInnen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen
- Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer
Nicht gefördert werden Vorhaben, die
- der betrieblichen Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. des ArbeitnehmerInnenschutzes) dienen
- die Markterschließung für den Vertrieb von Handelswaren oder Standardprodukten zum Ziel haben
- geeignet sind, die gesetzlich definierten Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen einzuschränken