Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch die Förderung von
- Personalkosten von InnovationsassistentInnen
- innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen und
- Beratungskosten bei Bedarf
im Rahmen der Umsetzung folgender Innovationsvorhaben:
- Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder Know-how-Transfer
- Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden
- Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne MitarbeiterInnen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen
InnovationsassistentInnen können Beschäftigte des Unternehmens (ausgenommen bei Produktinnovationen) oder neu aufzunehmende MitarbeiterInnen sein.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die
- der betrieblichen Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. des ArbeitnehmerInnenschutzes) dienen
- die Markterschließung für den Vertrieb von Handelswaren oder Standardprodukten zum Ziel haben
- geeignet sind, die gesetzlich definierten Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen einzuschränken