Kostenübernahme des Lehrlingseinkommens (pauschalierter Kostenersatz) unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes:
- für Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich 1.100,00 EUR für max. neun Monate
- für Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich 1.500,00 EUR für max. zehn Monate
Hinweis: die Basisförderung des Bundes sieht für das erste Lehrjahr eine Kostenübernahme von drei Monaten und für das zweite Lehrjahr von zwei Monaten vor.
Wenn das Lehrverhältnis mit einem weiblichen Lehrling begründet wird, gewährt der waff zusätzlich einen Bonus in der Höhe von 1.000,00 EUR pro neu aufgenommenem weiblichen Lehrling (Auszahlung erfolgt mit letzter Teilzahlung).