Kostenübernahme des Lehrlingseinkommens (pauschalierter Kostenersatz) unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes:
- für Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich 1.100,00 EUR für max. neun Monate
- für Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich 1.500,00 EUR für max. zehn Monate
Hinweis: die Basisförderung des Bundes sieht für das erste Lehrjahr eine Kostenübernahme von drei Monaten und für das zweite Lehrjahr von zwei Monaten vor.