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2014-03-12 19:08:00
WAFF: Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie
Wien
  • Neuaufnahme von Lehrlingen mit Wohnort Wien, die bei Lehrzeitbeginn im Unternehmen noch nicht 18 Jahre alt sind und
  • sich im ersten oder zweiten Lehrjahr (bei Anrechnung infolge von Übernahme aus der ÜBA, einer weiterführenden Schule, z. B. HTL oder Lehrlinge mit Berufserfahrung) und deren Ausbildung in besonders klimarelevanten Lehrberufen

Wiener Lehrbetriebe gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien

  • die Lehrlinge unter 18 Jahren im ersten oder zweiten Lehrjahr neu aufnehmen und
  • in besonders klimarelevanten Lehrberufen ausbilden
  • die sich zu den Zielen der „Wiener Klima-Lehrausbildungsinitiative“ bekennen und die Unterstützungserklärung unterzeichnet haben.

Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften, Ausbildungsbetriebe des Bundes, politische Parteien und selbständige Ausbildungseinrichtungen gemäß § 29, 30 und 30 b BAG

  • Selbsterklärung des Betriebs, dass für das betreffende Lehrverhältnis KEINE AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen bzw. eine sonstige Förderung für das Lehrlingseinkommen in Anspruch genommen wurde (mit Ausnahme der Basisförderung des Bundes).
  • Verpflichtung des Lehrbetriebs zur Rückzahlung der Förderung, wenn das Lehrverhältnis im Förderzeitraum oder unmittelbar nach Ende des Förderzeitraumes aufgelöst wird. Ausgenommen davon: das Vorliegen schwerwiegender Gründe, die eine Auflösung des Lehrvertrages durch den Lehrbetrieb rechtfertigen (gemäß § 15 Abs. 3 BAG)

Ausbildungsförderung

Kostenübernahme des Lehrlingseinkommens (pauschalierter Kostenersatz) unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes:

  • für Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich 1.100,00 EUR für max. neun Monate
  • für Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich 1.500,00 EUR für max. zehn Monate

Hinweis: die Basisförderung des Bundes sieht für das erste Lehrjahr eine Kostenübernahme von drei Monaten und für das zweite Lehrjahr von zwei Monaten vor.

Wenn das Lehrverhältnis mit einem weiblichen Lehrling begründet wird, gewährt der waff zusätzlich einen Bonus in der Höhe von 1.000,00 EUR pro neu aufgenommenem weiblichen Lehrling (Auszahlung erfolgt mit letzter Teilzahlung).

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.waff.at

Der Online-Antrag ist fristgerecht an den waff zu übermitteln.

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