- Meister-, Werkmeister- oder Befähigungprüfung
- weiterer Lehrabschlusses
- Berufsreifeprüfung (BRP)
- Matura im zweiten Bildungsweg
- Beschäftigte nach ASVG (ArbeiterInnen/Angestellte)
- Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
- Neue Selbstständige (versichert nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz)
Hinweis: Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Beschäftigte in Integrationsmaßnahmen des AMS (z. B. Transitarbeitskräfte) sowie BeamtInnen, Studierende, SchülerInnen und PensionistInnen.
- Das monatliche Nettoeinkommen darf maximal 1.800,00 EUR betragen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
- Aus- und Weiterbildung muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Kurskosten müssen mindestens 150,00 EUR betragen
Bildungskonto
- 50 % der Kurskosten (bis maximal 3.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.400,00 EUR
- 40 % der Kurskosten (bis maximal 3.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.600,00 EUR
- 30 % der Kurskosten (bis maximal 3.000, EUR) bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.800,00 EUR
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-555
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at
Anträge auf Förderung müssen spätestens drei Monate nach positivem Abschluss der Aus- und Weiterbildung eingebracht werden.