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Studienbeihilfe – Studienzuschuss
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Ersatz des Studienbeitrages für Studierende, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zahlen müssen, in voller Höhe in Form eines Studienzuschusses

StudienbeihilfebezieherInnen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zahlen, erhalten den jährlichen Studienbeitrag (726,72 EUR) in voller Höhe in Form eines Studienzuschusses ersetzt.

Darüber hinaus können auch Studierende mit günstigem Studienerfolg, die wegen des elterlichen Einkommens gerade keine Studienbeihilfe mehr erhalten, einen Studienzuschuss in abgestufter Höhe von wenigstens 120,00 EUR jährlich bekommen.

Es gelten die selben Regelungen wie für den Bezug von Studienbeihilfe (siehe Leistungsnachweis).

Studienbeihilfe

  • für alle StudienbeihilfenbezieherInnen jährlich 726,72 EUR
  • für sonstige Studierende mit günstigem Studienerfolg, die wegen des elterlichen Einkommens keine Studienbeihilfe mehr erhalten, zwischen 120,00 EUR und 726,72 EUR jährlich, abgestuft nach dem elterlichen bzw. eigenem Einkommen. Wenn dieses zu hoch ist, gibt es keinen Studienzuschuss.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt

Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular

Für Anträge auf Studienzuschuss gibt es folgende Fristen:
Wintersemester: 20.09.-15.12.
Sommersemester: 20.02.-15.05.

Bei Antragstellung außerhalb der oben genannten Fristen wird diese erst ab dem Folgemonat wirksam.

Rückzahlung: Es gelten dieselben Regelungen wie bei der Studienbeihilfe. Nach den ersten beiden Semestern ist ein Studienerfolg erforderlich (siehe Rückzahlung).

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende