Fahrtkostenzuschüsse (FKZ) ersetzen für StudienbeihilfenbezieherInnen einen Teil der Fahrtkosten, die Studierenden im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. Die Höhe des FKZ orientiert sich unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes
von jährlich 50,00 EUR an den begünstigten Studierendentarifen.
Fahrtkostenzuschüsse werden in drei verschiedenen Formen gewährt:
a) Allgemeine Fahrtkostenzuschuss (FKZ 1)
b) Pendlerzuschuss (FKZ 2)
c) Heimfahrtzuschuss (FKZ 3)
a) Studierende, die am Studienort wohnen und täglich ein öffentliches Verkehrsmittel benützen
b) Studierende, die während des Studiums nicht in der Gemeinde des Studienortes wohnen.
Hinweis: Für Studierende, die außerhalb der "Zumutbarkeitsgrenze" (=maximal eine Stunde Fahrzeit in eine Richtung) wohnen, gibt es keinen FKZ 2.
c) Studierende, deren Eltern mehr als 200 km vom Studienort entfernt im Inland wohnen. Hinweis: Für verheiratete Studierende, Vollwaisen und SelbsterhalterInnen ist ein FKZ 3 nicht vorgesehen.
a) personenbezogene Dauerkarte(n)
b) kein Nachweis erforderlich
c) kein Nachweis erforderlich
Hinweis: Der FKZ ist unter denselben Voraussetzungen wie die Studienbeihilfe zurückzuzahlen.
Studienbeihilfe - Fahrkostenzuschuss
Die Höhe des FKZ orientiert sich unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von jährlich 50,00 EUR an den begünstigten Studierendentarifen.
a) zwischen 7,00 EUR und 32,00 EUR
b) Der FKZ 2 erhöht sich je Kilometer Entfernung – gemessen von der Gemeindegrenze des Studienortes – um 1,00 EUR pro Monat.
Der maximale FKZ 2 beträgt 700,00 EUR im Studienjahr.
c) Informationen über die genaue Höhe der Beträge sind bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde erhältlich.
Die Auszahlung erfolgt in zehn Monatsraten, für die Ferienmonate August und September gibt es keinen FKZ.
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:
Internet: https://www.stipendium.at
Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/
Stipendienstelle Wien:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz und Studierende des FH-Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege der FH Campus Wien, Standorte Linz und Ried im Innkreis:
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen:
Metahofgasse 30, 2. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg:
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten:
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird:
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Nähere Informationen sind bei der räumlich zuständigen Stipendienstelle erhältlich.
Im Gegensatz zu FKZ 1, wo die Vorlage von personenbezogenen Dauerkarte(n) erforderlich ist, ist bei FKZ 2 und FKZ 3 kein eigener Nachweis erforderlich.