Studienabschluss von Studierenden, denen nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen bzw. deren Diplomarbeit/Masterarbeit kurz vor dem Abschluss steht.
Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie „gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose“ (§ 4 StudFG), die ihr Studienziel fast erreicht haben und denen nur noch wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen.
Falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist, gilt, dass diese bereits begonnen wurde.
Hinweis: Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.
Ein Studienabschluss-Stipendium können Studierende erhalten, die...
- an einer Universität oder Privatuniversität studieren und ihr Studium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punkten (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen haben; das Thema der Diplomarbeit müssen sie bereits übernommen haben. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen – also z. B. auch bei Bachelorstudien – darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS-Punkte oder vier Fachprüfungen betragen.
- an einer anderen Bildungseinrichtung (z. B. Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) studieren und sich in den letzten beiden Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden.
- in den letzten 48 Monaten oder vier Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig (zumindest halbbeschäftigt) waren. Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt.
- ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben.
- in den letzten 48 Monaten keine Studienbeihilfe bezogen haben.
- bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind.
- noch kein Studium abgeschlossen haben. Ausnahme: Trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann für ein anschließendes Masterstudium ein Studienabschluss-Stipendium zuerkannt werden.
Stipendium
- Die Höhe beträgt zwischen 700,00 EUR und 1.200,00 EUR im Monat, abhängig vom Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahrs.
- Hinweis: Leistungen anderer Einrichtungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (z. B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Praktikumsentgelte, Bezüge aufgrund des Mutterschutzes, Renten etc.) vermindern das Studienabschluss-Stipendium.
- Sollte für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht bestehen, wird außerdem der pro Semester zu entrichtende Studienbeitrag refundiert.
- Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, der im Ansuchen seitens der Antragstellerin/des Antragstellers bestimmt wird und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird.
- Das Studienabschluss-Stipendium wird mit Bescheid für die gesamte Förderdauer zuerkannt. Die Auszahlung des Studienabschluss-Stipendiums erfolgt monatlich.
- Hinweis: ein Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal gewährt werden! Wer also z. B. schon ein Studienabschluss-Stipendium für das Bachelorstudium bekommen hat, kann es für das Masterstudium nicht mehr in Anspruch nehmen.
- Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen.
- Im Gegensatz zur Studienbeihilfe besteht beim Studienabschluss-Stipendium (SAS) eine Besonderheit darin, dass man einen rechtzeitigen Studienabschluss nachweisen muss, damit man das erhaltene SAS nicht zurückzahlen muss. Rechtzeitig bedeutet, dass man den Studienabschluss spätestens zwölf Monate nach der letzten Auszahlung nachweisen muss. Falls die/der Studierende den Abschluss des Studiums nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Auszahlung nachweist, muss das Studienabschluss-Stipendium zurückgezahlt werden. Wenn das Studium voraussichtlich nicht bis zum Ende des Stipendienbezugs abgeschlossen werden kann, hat die/der Studierende die Möglichkeit, an einem Coaching der Psychologischen Studierendenberatung teilzunehmen.
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:
Internet: https://www.stipendium.at
Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/
Stipendienstelle Wien:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz und Studierende des FH-Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Krankenpflege der FH Campus Wien, Standorte Linz und Ried im Innkreis:
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen:
Metahofgasse 30, 2. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg:
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten:
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird:
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Ansuchen auf das Studienabschluss-Stipendium können bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht werden.
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, der von der/dem Studierenden im Ansuchen bestimmt wird und erfolgt für maximal 18 Monate. Es endet jedoch vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird.