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2014-03-12 17:45:00
Studienbeihilfe – Studienabschluss-Stipendium
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Studienabschluss von Studierenden, denen nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen bzw. die ihre Diplomarbeit/Masterarbeit bereits begonnen haben

Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie „gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose“ (§ 4 StudFG), die ihr Studienziel fast erreicht haben und denen nur noch wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen.
Falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist, gilt, dass diese bereits begonnen wurde.

Hinweis: Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Ein Studienabschluss-Stipendium können Studierende erhalten, die...

  • an einer Universität oder Privathochschule/Privatuniversität studieren und ihr Studium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punkten (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen haben; das Thema der Diplomarbeit müssen sie bereits übernommen haben. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen – also z. B. auch bei Bachelorstudien – darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 40 ECTS-Punkte oder vier Fachprüfungen betragen.
  • an einer anderen Bildungseinrichtung (z. B. Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) studieren und sich in den letzten beiden Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden.
  • in den letzten 48 Monaten oder vier Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig (zumindest halbbeschäftigt) waren. Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten sowie Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz werden berücksichtigt.
  • ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben.
  • in den letzten 48 Monaten keine Studienbeihilfe bezogen haben.
  • bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind.
  • noch kein Studium abgeschlossen haben. Ausnahme: Trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann für ein anschließendes Masterstudium ein Studienabschluss-Stipendium zuerkannt werden.

Stipendium

  • Die Höhe beträgt zwischen 741,00 EUR und 1.270,00 EUR im Monat, abhängig vom Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahrs.
  • Hinweis: Leistungen anderer Einrichtungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (z. B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Praktikumsentgelte, Bezüge aufgrund des Mutterschutzes, Renten etc.) vermindern das Studienabschluss-Stipendium.
  • Sollte für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht bestehen, wird außerdem der pro Semester zu entrichtende Studienbeitrag in der Höhe von max. 363,30 EUR refundiert.
  • Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, der im Ansuchen seitens der Antragstellerin/des Antragstellers bestimmt wird und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird.
  • Das Studienabschluss-Stipendium wird mit Bescheid für die gesamte Förderdauer zuerkannt. Die Auszahlung des Studienabschluss-Stipendiums erfolgt monatlich.
  • Hinweis: ein Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal gewährt werden! Wer also z. B. schon ein Studienabschluss-Stipendium für das Bachelorstudium bekommen hat, kann es für das Masterstudium nicht mehr in Anspruch nehmen.
  • Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen.
  • Sonstige Förderungen, die an den Erhalt einer Studienbeihilfe geknüpft sind (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskosten-beitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium), sind für BezieherInnen eines Studienabschluss-Stipendiums nicht vorgesehen.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/

Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular

Ansuchen auf das Studienabschluss-Stipendium können bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht werden.

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