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Stipendium des Landes Vlbg
Vorarlberg
- Studium von ordentliche Studierenden im Rahmen ihrer Erstausbildung an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland und
- im Einzelfall ein außerordentliches Studium, wenn die/der Studierende aufgrund ihrer/seiner Begabung frühzeitig zu einem Hochschul- oder Universitätsstudium zugelassen wurden
- im Einzelfall ein Studium an sonstigen postsekundären Bildungseinrichtungen mit vorwiegend künstlerischem Schwerpunkt
- für jeweils ein Studienjahr (erneute Antragstellung möglich)
- ordentliche Studierende im Rahmen ihrer Erstausbildung an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland
- außerordentliche Studierende im Einzelfall, wenn sie aufgrund ihrer Begabung frühzeitig zu einem Hochschul- oder Universitätsstudium zugelassen wurden (z. B. hochbegabte junge MusikerInnen an Kunstuniversitäten).
- in Einzelfällen auch Studierende an sonstigen postsekundären Bildungseinrichtungen (insbesondere mit künstlerischem Schwerpunkt) unter folgenden Voraussetzungen
- besondere Begabung
- Vorliegen einer Matura, Studienberechtigungsprüfug oder Berufsreifeprüfung
- staatliche Anerkennung der Einrichtung
- vorgegebene Mindeststudiendauer von zwei Jahren bzw. 120 ECTS
- HINWEIS: Für schulische Ausbildungen (z. B. Aufbaulehrgänge), für Studien bzw. Ausbildungen an sonstigen Bildungseinrichtungen und für außerordentliche Studierende an einem Weiterbildungs- bzw. Universitätslehrgang kann keine Förderung gewährt werden.
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsländer der EU oder des EWR
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg seit mindestens drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Erstausbildung (noch kein absolviertes Studium)
- Nachweis Studienerfolg (Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt)
- soziale Bedürftigkeit
- Studienbeginn vor Vollendung des 45. Lebensjahres
- Kein Anspruch auf Studienbeihilfe des Bundes oder Bildungszuschuss
Stipendium
- Vollstipendium von max. 2.000,00 EUR pro Studienjahr für Studierende mit notwendigen Zweitwohnsitz am Studienart sowie SelbsterhalterInnen
- Teilstipendium von 1.000,00 EUR pro Studienjahr für Studierende ohne Zweitwohnsitz am Studienort, ausgenommen SelbsterhalterInnen
- Hinweis: Besondere finanzielle Belastungen, die mit der Aufnahme des Studiums zusammenhängen (z. B. besondere Studiengebühren), können bei der Stipendienberechnung im Einzelfall berücksichtigt werden
Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
Römerstraße 24
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-22213
Fax: 05574/511-922295
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.vorarlberg.at
Antragstellung während des laufenden Studienjahres
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende