Die Teilnahme von mindestens einem Kind einer Familie an einer viertägigen Schulveranstaltung an öffentlichen Pflichtschulen oder mehrerer Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen (z. B. Sportwochen, Projektwochen, Fremdsprachenwochen, Schüleraustausch, Wien-Aktion) mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes
Wenn mehr als zwei Kinder bei Schulveranstaltungen teilgenommen haben, erhöht sich die Schulveranstaltungshilfe mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder innerhalb eines Schuljahres.
Hinweis: Wird die Schulveranstaltungshilfe für mehrere Kinder beantragt, so ist der Antrag im Nachhinein für alle Kinder einer Familie gemeinsam für das gesamte Schuljahr mit einem Formular zu stellen. Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.
Eltern/Elternteile/Pflegeeltern/Adoptiveltern mit schulpflichtigen Kindern in öffentlichen Pflichtschulen, die im Laufe eines Schuljahres an an mindestens viertägigen Schulveranstaltungen pro Schuljahr teilnehmen
- Bestimmte Netto-Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden: z. B. Mutter und Vater oder Mutter und Lebensgefährte mit zwei Kindern 3.360,00 EUR, Alleinerziehende mit einem Kind 2.280,00 EUR zwei Kindern 2.880,00 EUR)
- Kinder und die Eltern bzw. der Elternteil, mit dem die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben
Schulbeihilfe
- zweitägige Schulveranstaltungen: 50,00 EUR
- dreitägige Schulveranstaltungen: 75,00 EUR
- viertägige Schulveranstaltungen: 100,00 EUR
- fünf- und mehr als fünftägige Schulveranstaltungen: 125,00 EUR
Amt der OÖ. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-187 22
Fax: 0732/77 20-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at bzw. www.familienkarte.at
Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.) beim Amt der OÖ Landesregierung (Familienreferat)