Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter (1.-9. Schulstufe) zwischen dem vollendeten sechsten und 15. Lebensjahr
Kindern im Pflichtschulalter (6-15 Jahre) aus einkommensschwachen Familien, um den Schulstart finanziell zu erleichtern.
- es muss mindestens ein Kind in der Familie eine Pflichtschule in Tirol besuchen
- Kind und Elternteil, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben
- österreichische bzw. EU-Staatsbürgerschaft
- ein bestimmtes Netto-Haushaltseinkommen darf nicht überschritten werden (z. B. AlleinerzieherIn mit einem Kind 1.600,00 EUR, Ehe oder Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern 2.500,00 EUR, Steigerungsbeitrag für jede weitere Person 400,00 EUR)
- Hinweis: Pflegekinder erhalten die Förderung, wenn die Pflegeeltern die Familienbeihilfe beziehen.
Schulbeihilfe
150,00 EUR pro schulpflichtigem Kind und Förderjahr
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein ab Mitte August des Antragsjahres.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Arbeit und Gesellschaft
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7831
Fax: 0512/508-747805
Kontakt je nach Familiennamen unterschiedlich:
z. B. Buchstaben A-D: Sonja Berndt-Merkll
Tel.: 0512/508-7833
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at
Förderanträge sind vom 01.01. bis spätestens 30.09. des im Antragsjahr begonnenen Schuljahres elektronisch mittels Online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Das Ansuchen muss jedes Jahr neu gestellt werden.