Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter (1.-9. Schulstufe) zwischen dem vollendeten sechsten und 15. Lebensjahr
Kinder im Pflichtschulalter (6-15 Jahre) aus einkommensschwachen Familien, um den Schulbesuch finanziell zu unterstützen
Schulbeihilfe
Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.
Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Arbeit und GesellschaftMeinhardstraße 166020 InnsbruckTel.: 0512/508-7831Fax: 0512/508-747805E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: www.tirol.gv.at
Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. des Kalenderjahre elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Das Ansuchen muss jedes Jahr neu gestellt werden.