Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind z. B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen mit mindestens fünftägiger Dauer .
Hinweis: Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z. B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.
SchülerInnen an/am
- allgemein bildenden höheren Schulen
- berufsbildenden mittleren Schulen (BMS, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und Forstfachschulen)
- berufsbildenden höheren Schulen (BHS, einschließlich höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen)
- höheren Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
- Bundesinstitut für Sozialpädagogik
- Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind
Die/der SchülerIn ist:
- österreichische/r StaatsbürgerIn oder gleichgestellt
- sonstige/r Staatsangehörige/r oder staatenlos, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich mindestens fünf Jahre hindurch einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
- sozial bedürftig (wird anhand von Einkommen, Familienstand und Familiengröße ermittelt) zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner.
Schulbeihilfe
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand und der Familiengröße und beträgt bis zu 180,00 EUR, höchstens jedoch jenen Betrag, welchen die/der LeiterIn der Schulveranstaltung als Kostenbeitrag der Erziehungsberechtigten festsetzt.
Für SchülerInnen einer allgemeinbildendenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.
Für SchülerInnen folgender Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMBWF zuständig:
- Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
- Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
- Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
- Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
- Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
- Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
- Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
- Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind
Für SchülerInnen land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist der jeweilige Landeshauptmann zuständig. (Liste der Ämter der Landesregierungen)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
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Internet: https://www.bmbwf.gv.at
Zuständige Bildungsdirektionen:
Bildungsdirektion für Burgenland
Kernausteig 3
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/710
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-bgld.gv.at
Bildungsdirektion für Kärnten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 0463/58 12-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-kaernten.at
Bildungsdirektion für Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/280-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-noe.gv.at
Bildungsdirektion für Oberösterreich
Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Tel.: 0732/70 71-0
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Internet: www.bildung-ooe.gv.at
Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8-10
5010 Salzburg
Tel.: 0662/8083-0
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Internet: www.bildung-sbg.gv.at
Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23
8011 Graz
Tel.: 05/0248-345
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Internet: www.bildung-stmk.gv.at
Bildungsdirektion für Tirol
Heiligengeiststraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/520 33-0
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Internet: www.bildung-t.gv.at
Bildungsdirektion für Vorarlberg
Bahnhofstraße 12
6901 Bregenz
Tel.: 05574/49 60-0
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Internet: www.bildung-vbg.gv.at
Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28
1010 Wien
Tel.: 01/52 5 25-0
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Internet: www.bildung-wien.gv.at
Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.
Letzter Termin für das Einreichen des Ansuchens ist der 30.04. des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel).