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2014-03-12 17:17:00
Schul- und Heimbeihilfe für landwirtschaftliche SchülerInnen NÖ
Niederösterreich
  • Schulbesuch an Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen ab der 10. Schulstufe
  • SchülerInnen, die im Internat wohnen, können neben der Heimbeihilfe auch die Schulbeihilfe beantragen

Die Schülerinnen an Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen ab der 10. Schulstufe 

Schülerinnen, die im Internat wohnen, können neben der Heimbeihilfe auch die Schulbeihilfe beantragen.

 

Die/der SchülerIn muss

  • Österreichische/r StaatsbürgerIn oder EU-BürgerIn sein und ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • SchülerInnen, die nicht EU-BürgerInnen oder staatenlos sind und deren Eltern in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatten, werden österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EU-BürgerInnen gleichgehalten.

Schulbeihilfe

Auskünfte darüber erteilen die landwirtschaftlichen Fachschulen und die Abteilung Schulen am Amt der NÖ Landesregierung
Tor zum Landhaus
Wiener Str. 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Tel: 02742/9005-13238

Auskünfte darüber erteilen die landwirtschaftlichen Fachschulen und die Abteilung Schulen am Amt der NÖ Landesregierung
Tor zum Landhaus, Wiener Str. 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
Tel: 02742/9005-13238

Anträge - Formulare liegen in den Schulen auf - sind bis Ende des jeweiligen Schuljahres (31.12.) beim Amt der NÖ Landesregierung einzubringen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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