- Matura an einer Höheren Berufsbildenden Schule für Berufstätige ( z. B. HTL, HAK)
- Matura an einer Höheren Allgemeinbildenden Schule (Gymnasium) für Berufstätige
SchülerInnen/Studierende während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung, die
- eine höhere Schule für Berufstätige besuchen
- sich durch eine zumindest einjährige Berufstätigkeit selbst erhalten haben und
- sich zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- und Hauptprüfung) gegen den Entfall der Bezüge beurlauben lassen oder nachweislich die Berufstätigkeit einstellen.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellt (BürgerInnen aus EWR- und EU-Staaten, Angehörige eines Drittstaates nach diesem Übereinkommen bzw. Vertrag, Konventionsflüchtlinge, SchülerInnen, die keine EWR- bzw. EU-BürgerInnen und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte).
- soziale Bedürftigkeit (wird anhand von Einkommen, Familienstand und Familiengröße ermittelt) zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine anonyme Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner.
- Altersgrenze von 35 Jahren bei Antragstellung (erhöht sich für SelbsterhalterInnen um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben sowie um die Hälfte der Zeit, die sie Kinder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gepflegt und erzogen haben, höchstens jedoch um insgesamt fünf Jahre.)
- Hinweis: Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur SchülerInnen, die Heimbeihilfe beziehen.
Schulbeihilfe
- monatlich 715,00 EUR
- bei verehelichten SchülerInnen, deren EhepartnerInnen (bzw. eingetragenen PartnerInnen) keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 335,00 EUR sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere 127,00 EUR monatlich
Für SchülerInnen einer allgemeinbildendenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.
Für SchülerInnen folgender Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMBWF zuständig:
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind
Für SchülerInnen land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist der jeweilige Landeshauptmann zuständig. (Liste der Ämter der Landesregierungen)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
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Internet: https://www.bmbwf.gv.at
Zuständige Bildungsdirektionen:
Bildungsdirektion für Burgenland
Kernausteig 3
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/710
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-bgld.gv.at
Bildungsdirektion für Kärnten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 0463/58 12-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-kaernten.at
Bildungsdirektion für Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/280-0
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Internet: www.bildung-noe.gv.at
Bildungsdirektion für Oberösterreich
Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
Tel.: 0732/70 71-0
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Internet: www.bildung-ooe.gv.at
Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8-10
5010 Salzburg
Tel.: 0662/8083-0
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Internet: www.bildung-sbg.gv.at
Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23
8011 Graz
Tel.: 05/0248-345
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Internet: www.bildung-stmk.gv.at
Bildungsdirektion für Tirol
Heiligengeiststraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/520 33-0
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Internet: www.bildung-t.gv.at
Bildungsdirektion für Vorarlberg
Bahnhofstraße 12
6901 Bregenz
Tel.: 05574/49 60-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.bildung-vbg.gv.at
Bildungsdirektion für Wien
Wipplingerstraße 28
1010 Wien
Tel.: 01/52 5 25-0
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Internet: www.bildung-wien.gv.at
An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31.12. und für das Sommersemester bis spätestens 31.05. eingebracht werden.
Der Antrag auf Besondere Schulbeihilfe für berufstätige SchülerInnen einer höheren Schule für Berufstätige im Maturajahr ist jedenfalls zeitgerecht vor dem Termin der abschließenden Prüfung zu stellen.