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2014-03-12 17:14:00
Schulbeihilfe - Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Matura an einer Höheren Berufsbildenden Schule für Berufstätige ( z. B. HTL, HAK)
  • Matura an einer Höheren Allgemeinbildenden Schule (Gymnasium) für Berufstätige

SchülerInnen/Studierende während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung, die

  • eine höhere Schule für Berufstätige besuchen
  • sich durch eine zumindest einjährige Berufstätigkeit selbst erhalten haben und
  • sich zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- und Hauptprüfung) gegen den Entfall der Bezüge beurlauben lassen oder nachweislich die Berufstätigkeit einstellen.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellt (BürgerInnen aus EWR- und EU-Staaten, Angehörige eines Drittstaates nach diesem Übereinkommen bzw. Vertrag, Konventionsflüchtlinge, SchülerInnen, die keine EWR- bzw. EU-BürgerInnen und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte).
  • soziale Bedürftigkeit (wird anhand von Einkommen, Familienstand und Familiengröße ermittelt) zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine anonyme Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner.
  • Altersgrenze von 35 Jahren bei Antragstellung (erhöht sich für SelbsterhalterInnen um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben sowie um die Hälfte der Zeit, die sie Kinder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gepflegt und erzogen haben, höchstens jedoch um insgesamt fünf Jahre.)
  • Hinweis: Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur SchülerInnen, die Heimbeihilfe beziehen.

Schulbeihilfe

  • monatlich 1.018,00 EUR
  • bei verehelichten SchülerInnen, deren EhepartnerInnen (bzw. eingetragenen PartnerInnen) keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 476,00 EUR sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere 180,00 EUR monatlich
  • Bei Schulen für Berufstätige mit modularer Unterrichtsorganisation ergeben sich Verminderungen oder Erhöhungen außerdem aus der Über- oder Unterschreitung der durchschnittlichen Gesamtwochenstundenanzahl.

Für SchülerInnen mittlerer oder höherer Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.

Für SchülerInnen der Zentrallehranstalten, der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der Forstfachschulen ist das BMBWF zuständig:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.bmbwf.gv.at

Für SchülerInnen land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist der jeweilige Landeshauptmann zuständig. (Ämter der Landesregierungen)

An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31.12. und für das Sommersemester bis spätestens 31.05. eingebracht werden.
Der Antrag auf Besondere Schulbeihilfe für berufstätige SchülerInnen einer höheren Schule für Berufstätige im Maturajahr ist jedenfalls zeitgerecht vor dem Termin der abschließenden Prüfung zu stellen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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