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PendlerInnenhilfe für ArbeitnehmerInnen NÖ
Niederösterreich

Fahrtkostenzuschuss für ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig (täglich oder mehrmals wöchentlich) zwischen ihrem Hauptwohnsitz in NÖ und ihrer Arbeitsstätte pendeln und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben.

Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und Arbeitsstätte. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.

ArbeitnehmerInnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 % der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe.

ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig (täglich oder mehrmals wöchentlich) zwischen ihrem Hauptwohnsitz in NÖ und ihrer Arbeitsstätte pendeln und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben

  • Hauptwohnsitz in NÖ zum Zeitpunkt des Ansuchens und während der Kalendermonate des Förderungszeitraumes
  • die maßgebliche einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 Kilometer betragen
  • die durch das Pendeln entstehenden finanziellen Aufwendungen wurden von der/vom ArbeitnehmerIn selbst getragen
  • das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht übersteigen (z. B. 2.000,00 EUR für einen Einpersonenhaushalt, 3.600,00 EUR für alleinerziehende Elternteile mit einem Kind sowie Ehepaare oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder, 4.400,00 EUR für ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft mit einem Kind, Erhöhungsbeitrag für jedes weitere Kind 800,00 EUR)

Pendlerbeihilfe

  • Die Höhe der NÖ Pendlerhilfe ist abhängig von der einfachen Entfernung und beträgt im Förderungszeitraum aber einer einfachen Wegstrecke von mindestens 40 Kilometer jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4,00 EUR pro Tageskilometer.
  • "ÖKO-Bonus": Die berechnete Höhe der NÖ Pendlerhilfe erhöht sich um 20 %, wenn durch die Vorlage einer personenbezogenen Jahreskarte nachgewiesen wird, dass zum Pendeln öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden.
  • Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000,00 EUR bzw. bei Zuerkennung des "ÖKO-Bonus"" 1.200,00 EUR.
  • Die NÖ Pendlerhilfe wird anteilig nach Kalendermonaten berechnet.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.noe.gv.at

Anträge sind spätestens bis 31.10. des Folgejahres mittels Online-Antrag einzubringen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose