Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrten zum, vom oder am Studienort durch NÖ Studierende, die als ordentliche HörerInnen an einer
- Öffentlichen Universität
- Privatuniversität
- Fachhochschul oder
- Pädagogischen Hochschule
studieren.
Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die als ordentliche HörerInnen an einer Öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- durchgehender Hauptwohnsitz in Niederösterreich während des geförderten Zeitraumes (beantragtes Sommer- oder Wintersemester) seit mindestens sechs Monaten; eine Meldung als Nebenwohnsitz in NÖ ist nicht ausreichend.
- Antragstellung muss vor Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgen.
- regelmäßige Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zum, vom oder am Studienort
- Die Kosten des genützten öffentlichen Verkehrsmittels müssen 50,00 EUR pro Semester übersteigen.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
Semesterticket öffentliche Verkehrsmittel
Der finanzielle Zuschuss beträgt pro Semester maximal 100,00 EUR kann aber auch geringer ausfallen, da sie die 50,00 EUR übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels beträgt.
Beispiel 1: Die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel betragen 99,00 EUR. Die Förderung beträgt somit 49,00 EUR.
Beispiel 2: Die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel betragen 150,00 EUR. Die Förderung beträgt somit den möglichen Höchstbetrag von 100,00 EUR.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-18181
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Antragstellung ausnahmslos mittels Online-Formular jeweils bis spätestens zum Semesterende (WS vom 01.09 bis 31.01. bzw. SS vom 01.02. bis 31.08.) vor Vollendung des 26. Lebensjahres