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NÖ BONUS: Semesterticket für NÖ Studierende
Niederösterreich

Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrten zum, vom oder am Studienort durch NÖ Studierende, die als ordentliche HörerInnen an einer

  • Öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschul oder
  • Pädagogischen Hochschule

studieren.

Studierende mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die als ordentliche HörerInnen an einer Öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres

  • durchgehender Hauptwohnsitz in Niederösterreich während des geförderten Zeitraumes (beantragtes Sommer- oder Wintersemester) seit mindestens sechs Monaten; eine Meldung als Nebenwohnsitz in NÖ ist nicht ausreichend.
  • Antragstellung muss vor Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgen.
  • regelmäßige Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zum, vom oder am Studienort
  • Die Kosten des genützten öffentlichen Verkehrsmittels müssen 50,00 EUR pro Semester übersteigen.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates

Semesterticket öffentliche Verkehrsmittel

Der finanzielle Zuschuss beträgt pro Semester maximal 100,00 EUR kann aber auch geringer ausfallen, da sie die 50,00 EUR übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels beträgt.

Beispiel 1: Die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel betragen 99,00 EUR. Die Förderung beträgt somit 49,00 EUR.

Beispiel 2: Die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel betragen 150,00 EUR. Die Förderung beträgt somit den möglichen Höchstbetrag von 100,00 EUR.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-18181
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at

Antragstellung ausnahmslos mittels Online-Formular jeweils bis spätestens zum Semesterende (WS vom 01.09 bis 31.01. bzw. SS vom 01.02. bis 31.08.) vor Vollendung des 26. Lebensjahres

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende