Mit ausgezeichnetem Erfolg an einer österreichischen Hochschule abgeschlossenes Erststudium (Bachelor, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium)
Anmerkung: Masterlehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert.
Ordentliche Studierende, die ein Erststudium (Bachelor, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium) an einer österreichischen Hochschule mit ausgezeichnetem Erfolg ABGESCHLOSSEN haben und deren Höchstalter bei Antragstellung 35 Jahre nicht überschreitet.
- Eine seit 01.01.2018 durchgehende Wohnsitzmeldung (im Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Niederösterreich (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken).
- Ausgezeichneter Studienerfolg: Notendurchschnitt für das gesamte Studium: maximal 1,5.
- Einhaltung der Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters.
- Höchstalter von 35 Jahren bei Antragstellung
Stipendium
Die maximale Förderhöhe eines Stipendiums Leistung beträgt einmalig 500,00 EUR.
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe-stipendien.at
Einrichtfristen (als Studienabschlussdatum wird das Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids herangezoen):
- für Studienabschlüsse zwischen dem 01.09. und 31.01.: 01.02.-31.03.
- für Studienabschlüsse zwischen dem 01.02. und 31.08.: 01.09.-31.10.
Nachreichungen von Dokumenten bei bereits abgesendeten Anträgen sind jederzeit möglich.