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AK Bgld – Lehrbeihilfe
Burgenland
Absolvierung einer Lehre in Österreich
Lehrlinge, deren Eltern kammerzugehörige DienstnehmerInnen sind.
- ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
- bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
- Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.372,00 EUR netto pro Monat
- Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 2.609,00 EUR netto pro Monat
- 10 %ige Erhöhungsbeträge für jedes weitere Kind
- Bei der Berechnung des Familieneinkommens wird bei Lehrlingen eine Lehrlingsentschädigung bis zum Nettomonatsbetrag von 804,00 EUR nicht berücksichtigt.
- Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.
- monatlich 40,00 EUR
- Die Auszahlung erfolgt in Halbjahresraten zu je 240,00 EUR.
Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113
Antragstellung durch Eltern bzw. Elternteil frühestens zwei Monate ab Beginn des Lehrverhältnisses.
Die Antragstellung muss für jedes Lehrjahr neuerlich erfolgen.
Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende