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AK Bgld – Lehrbeihilfe
Burgenland

Absolvierung einer Lehre in Österreich

Lehrlinge, deren Eltern kammerzugehörige DienstnehmerInnen sind.

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.372,00 EUR netto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 2.609,00 EUR netto pro Monat
  • 10 %ige Erhöhungsbeträge für jedes weitere Kind
  • Bei der Berechnung des Familieneinkommens wird bei Lehrlingen eine Lehrlingsentschädigung bis zum Nettomonatsbetrag von 804,00 EUR nicht berücksichtigt.
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.
  • monatlich 40,00 EUR
  • Die Auszahlung erfolgt in Halbjahresraten zu je 240,00 EUR.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113

Antragstellung durch Eltern bzw. Elternteil frühestens zwei Monate ab Beginn des Lehrverhältnisses.

Die Antragstellung muss für jedes Lehrjahr neuerlich erfolgen.
Die AK-Lehrbeihilfe wird nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende