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2014-03-12 15:48:00
NÖ Sonderprämie Medizin
Niederösterreich

Studium der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften mittels Rückvergütung von bis zu 20 % der tatsächlich geleisteten Jahresstudiengebühren für bis zu sechs Jahre (Studiendauer); die Höhe wird auf Basis der geleisteten Studiengebühren berechnet.

Im Gegenzug verpflichtet sich die/der Studierende nach Studienabschlusseine die Tätigkeit als Arzt/Ärztin an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich aufzunehmen.

Unterbrechungen der ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich sind im Ausmaß von bis zu drei Jahren möglich. Nachdem die Tätigkeit wiederaufgenommen wurde, kann die NÖ Sonderprämie Medizin erneut beantragt werden, jedoch für insgesamt maximal sechs Jahre.

AbsolventInnen der Studienrichtung Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind.

Die NÖ Sonderprämie Medizin steht allen in Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätigen Absolvent*innen der KL offen, unabhängig von einem vormaligen Stipendienbezug.

Hinweis: Unterbrechungen der ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich sind im Ausmaß von bis zu drei Jahren möglich. Nachdem die Tätigkeit wiederaufgenommen wurde, kann die NÖ Sonderprämie Medizin erneut beantragt werden, jedoch für insgesamt maximal sechs Jahre.

Hinweis: Die Beantragung der NÖ Sonderprämie Medizin ist nach den bisherigen Bedingungen nur mehr für AbsolventInnen möglich, die bis einschließlich Wintersemester 2024/25 ihr Studium begonnen haben.

Ausnahme: Personen, die während ihres Studiums das „NÖ Landarztstipendium“ bezogen haben, können die NÖ Sonderprämie nicht beantragen.

  • Studienabschluss im Fach Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität
  • Verpflichtung zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich
  • Der Studienbeginn muss spätestens im WS 2024/25 erfolgt sein
  • Es darf während des Studiums kein "NÖ Landarztstipendium" bezogen worden sein.

Stipendium

Rückvergütung von bis zu 20 % der tatsächlich geleisteten Jahresstudiengebühren für bis zu sechs Jahre (Studiendauer); die Höhe wird auf Basis der geleisteten Studiengebühren berechnet.

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/275 70-26
Fax: 02742/275 70-90
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Internet: www.gff-noe.at

Online-Einreichmöglichkeit ganzjährig rückwirkend für das vorangegangene Dienstjahr (mindestens 12 Monate Dienst erforderlich)

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