AbsolventInnen der Studienrichtung Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind.
Die NÖ Sonderprämie Medizin steht allen in Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätigen Absolvent*innen der KL offen, unabhängig von einem vormaligen Stipendienbezug.
Hinweis: Unterbrechungen der ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich sind im Ausmaß von bis zu drei Jahren möglich. Nachdem die Tätigkeit wiederaufgenommen wurde, kann die NÖ Sonderprämie Medizin erneut beantragt werden, jedoch für insgesamt maximal sechs Jahre.
Hinweis: Die Beantragung der NÖ Sonderprämie Medizin ist nach den bisherigen Bedingungen nur mehr für AbsolventInnen möglich, die bis einschließlich Wintersemester 2024/25 ihr Studium begonnen haben.
Ausnahme: Personen, die während ihres Studiums das „NÖ Landarztstipendium“ bezogen haben, können die NÖ Sonderprämie nicht beantragen.