Förderung von Auslandsaufenthalten, Praktika, Studien und der Erstellung von Abschlussarbeiten im Ausland (Masterthesis, Dissertation)
Stipendien im Überblick:
- Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium
- Bachelor-/Masterstudium im Ausland
- Auslandsaufenthalt während des PhD-Studiums im Ausland
- PhD-Studium im Ausland
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland
- Sonderstipendium Exzellenz für Studium im Ausland
- Sonderstipendium Exzellenz für Forschungsaufenthalte im Ausland
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert! Dazu zählen z. B. Masterlehrgänge zur Weiterbildung und „professional degrees“ wie MBA oder LLM-Programme.
Förderung ist nur einmalig möglich (entweder im Bachelor- ODER im Master-Erststudium)!
Ausnahme für das klinisch-praktische Jahr für Medizin-Studierende: Aufenthalte an unterschiedlichen Standorten mit jeweils kürzerer Dauer als dre Monaten können auch zusammengezählt werden und sind förderbar, sobald die gesamte Aufenthaltsdauer mindestens drei Monate beträgt. WICHTIG: Für diese Aufenthalte nur EIN Antrag zu stellen!
Studierende mit Wohnsitzmeldung (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in NÖ, die Auslandsaufenthalte, Praktika, Studien im Ausland absolvieren und Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation) im Ausland erstellen wollen:
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium
- Ordentliche Studierende im Erststudium (Bachelor mit 180 ECTS oder Master mit 120 ECTS)
Bachelor-/Masterstudium im Ausland
-
Ordentliche Studierende, die ein Bachelor-/Master-Erststudium (Bachelor mit 180 ECTS oder Master mit 120 ECTS) im Ausland (weltweit) absolvieren.
Auslandsaufenthalt während des PhD-Studiums
- Studierende, die einen Auslandsaufenthalt weltweit im Rahmen eines PhD-Studiums absolvieren.
PhD-Studium im Ausland
- Studierende, die ein Doktorats- bzw. PhD-Erststudium im Ausland (weltweit) absolvieren.
Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland (Beurteilung im Einzelfall mit Berücksichtigung internationaler Universitäts-Rankings) und herausragender persönlicher Eignung durch ausgezeichneten Schul- oder Studienerfolg, vorliegenden Referenzen von FachprofessorInnen und eventuell sonstigen besonderen Leistungen (z. B. ehrenamtliches Engagement).
Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland
- Master-, Doktorats- bzw. PhD-Studierende, die in Österreich studieren sowie JungwissenschafterInnen, die einen Aufenthalt im Ausland (weltweit) zum Zwecke der aktiven Teilnahme an einem Kongress bzw. einer Konferenz absolvieren.
Sonderstipendium Exzellenz für Forschungsaufenthalte im Ausland
- Personen, die bereits über einen Doktorats- oder PhD-Abschluss verfügen, eine mindestens zweijährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können und eine aktuelle Einladung eines renommierten ausländischen Forschungsinstitutes vorlegen
Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise variieren je nach Stipendium, auf eine detaillierte Darstellung muss hier aus Platzgründen leider verzichtet werden.
Für ALLE Stipendien gilt:
- Eine seit 01.01.2018 durchgehende aktuelle Wohnsitzmeldung (im Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Niederösterreich
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium
- Praktikumsvertrag (nur notwendig bei Bezug einer Praktikumsentschädigung im Rahmen eines Auslandspraktikums)
- Für StudentInnen, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Mobilitätsprogrammes absolviert haben: Erasmus-Aufenthaltsbestätigung (mit genauen Zeitangaben, Institutionsstempel und Unterschrift)
- Für StudentInnen, die NICHT im Rahmen des Erasmus+ Mobilitätsprogrammes einen Auslandsaufenthalt absolvieren
- Auslandssemester: Eine Bestätigung über das absolvierte Auslandssemesterie absolvierten ECTS-Punkte oder Seminare
- Auslandspraktikum: Eine Bestätigung über das absolvierte Praktikum
Bachelor-/Masterstudium im Ausland
- Maximal drei Jahre Unterbrechung zwischen Bachelorabschluss und Start des Masterstudiums
Auslandsaufenthalt während des PhD-Studiums
- Höchstalter: 40 Jahre zu Beginn des Auslandsaufenthalts.
PhD-Studium im Ausland
- Höchstalter: 40 Jahre zu Beginn des Auslandsaufenthalts
Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Höchstalter: 40 Jahre zu Beginn des Auslandsaufenthalts.
Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland
- Höchstalter: 35 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Bei JungwissenschaftlerInnen (bis maximal vier Jahre nach Master-, Doktorats- bzw. PhD-Studium): Nachweis des erfolgten Master-, Doktorats- bzw. PhD-Abschlusses
Sonderstipendium Exzellenz für Studium im Ausland
- Das gesamte Studium mus erfolgreich im Ausland absolviert werden.
- Höchstalter bei Antragstellung: 35 Jahre
Sonderstudium Exzellenz für Forschungsaufenthalte im Ausland:
- Nachweis des Dokorats- oder PhD-Abschlusses
Stipendien
Die Förderhöhen variieren je nach Stipendium!
Es können allle Stipendien der Förderschiene "Ausland" nur einmal vergeben werden, mit Ausnahme des Stipendiums "Konress- und Konferenzteilnahme im Ausland", das pro Studierender/m zwei mal vergeben werden kann.
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium / Bachelor-/Masterstudium im Ausland / PhD-Studium im Ausland / Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
Forderhöhe gestaffelt nach Aufenthaltsdauer
- 3 Monate 540,00 EUR / 4 Monate 720,00 EUR /5 Monate 900,00 EUR / 6 Monate 1.080,00 EUR /7 Monate 1.280,00 EUR / 8 Monate 1.480,00 EUR / 9 Monate 1.680,00 EUR / 10 Monate 1.880,00 EUR / 11 Monate 2.080,00 EUR / 12 Monate 2.280,00 EUR
Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland
- in Europa (inklusive Russland): einmalig pauschal 250,00 EUR / in Übersee: einmalig pauschal 350,00 EUR.
Sonderstipendium Exzellenz für Studium im Ausland
-
Bis zu EUR 20.000,00 pro Studienjahr. Die zugesprochene Förderung ist abhängig von der Höhe der Studiengebühren der ausgewählten Bildungseinrichtung und den Lebenserhaltungskosten des Studienlandes.
Sonderstipendium Exzellenz für Forschungsauftenthalte im Ausland
- Bis zu EUR 20.000,00 pro Forschungsjahr.
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe-stipendien.at
Die Einreichfristen für Ansuchen variieren je nach Stipendium.
HINWEIS: Eine Antragstellung bzw. auch die Nachreichung von Dokumenten für ein Stipendium sind nur mehr ausschließlich ONLINE (nach vorangegangener Registrierung) möglich ist! Antragsunterlagen, die per Post oder Email übermittelt werden, werden NICHT bearbeitet!
Die Anträge werden chronologisch nach Einreichdatum gereiht, bearbeitet und entschieden. Dieser Vorgang kann bis zu 12 Wochen dauern.