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AK OÖ – Förderprogramm für Diplom-, Doktorats- und Masterarbeiten
Oberösterreich
  • Abschlussarbeiten von Diplom-, Doktorats- und Masterstudien an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich, die ein mit der AK OÖ abgesprochenes Thema aus dem Themenangebot behandeln.
  • Eine Bewerbung mit Bachelorarbeiten sowie bereits abgeschlossenen Diplomarbeiten/Dissertationen/Masterarbeiten oder Abschlussarbeiten, die im Rahmen von Lehrgängen verfasst wurden, ist nicht möglich.

Hinweis: Mit Bachelorarbeiten und bereits abgeschlossenen Arbeiten ist eine Bewerbung um den Wissenschaftspreis bei der AK OÖ möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Thema der Arbeit auf die ausgeschriebene Forschungsfrage bezieht.

Studierende an einer Universität oder Fachhochschule in Österreich

  • Themenvereinbarung mit der AK OÖ
  • Information der AK OÖ über die/den zuständige/n Betreuerin der Abschlussarbeit von Seiten der Universität/FH
  • Vorlage eines schriftlichen Konzepts
  • Erwünscht (aber nicht unbedingte Voraussetzung) ist die AK OÖ-Mitgliedschaft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Mitgliedschaft eines Elternteils. Die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich kann sich dabei auf eine aktuelle Berufstätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin beziehen oder auf eine mindestens 4-jährige Berufstätigkeit vor Beginn beziehungsweise während des Studiums. Bei der Mitgliedschaft der Eltern (beziehungsweise eines Elternteils)
    wird bei Pensionisten/Pensionistinnen auf die Zeit der aktiven Berufstätigkeit Bezug genommen.
  • Maximal 1.100,00 EUR in Form eines Stipendiums
  • Am Beginn (nach positiver Begutachtung des Konzepts) werden 220,00 EUR ausbezahlt,
  • der Rest (bis zu 880,00 EUR) nach Abgabe und Bewertung der fertigen Arbeit durch die/den zuständige/n AK-BetreuerIn. Die Bewertung der Arbeit entscheidet über die Höhe der Förderung.
  • (Mit-)Finanzierung etwaiger Erhebungskosten: Die Abgeltung von Erhebungskosten erfolgt je nach Vereinbarung oder dem Stand der Bearbeitung.

Hinweis: Für die von der AK erhaltene Förderung ist keine Steuer zu zahlen. Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, dass Stipendien für Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchführung der Arbeiten nicht in Form eines Dienstvertrags oder Werkvertrags erfolgt und die Summe dieser Zuschüsse im Kalenderjahr nicht höher ist als die jährliche Höchststudienbeihilfe für SelbsterhalterInnen nach dem Studienbeihilfengesetz.

Kammer für Arbeiter und Angestelle OÖ
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Wissenschafts- und Forschungsmanagement
Kontakt:
Nicole Bello-Rauchwarter
Tel.: 050/6906-5534
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at

auf Anfrage

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende