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Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Kinderbetreuung in Kindergärten, Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen, bei angestellten Tagesmüttern/Tagesvätern und bei Privatpersonen (außer Familienangehörigen oder Au-Pair-Kräften)
  • Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer ja Kind kann (bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Diese Förderung erhalten Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie:

  • eine Arbeit aufnehmen wollen,
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z. B. Kurs) teilnehmen wollen oder weil
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt.
  • Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein (ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre).
  • Das monatliche Bruttoeinkommen die/der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf 2.300,00 EUR nicht übersteigen. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher als 3.350,00 EUR sein. Diese Einkommensgrenzen werden für jede weitere Person, für die die/der FörderungswerberIn oder die/der PartnerIn sorgt, erhöht.
    Als Einkommen zählen auch Renten, Pensionen, Alimente, Unterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Kombilohnbeihilfe, Übergangsgeld, Zahlungen an Pflegeeltern für die Betreuung eines Kindes, sowie Pflegekarenzgeld.

Beihilfe zu Betreuungskosten des Kindes

Die Höhe beträgt monatlich maximal 300,00 EUR.

Die Beihilfe ist gestaffelt und hängt vom Brutto(familien)einkommen, den Betreuungskosten sowie dem Umstand ab, ob für das Kind Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.

Die Beihilfe wird für jeweils 26 Wochen ausbezahlt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt 156 Wochen.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen, Höhe und Dauer einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden.

Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Kursmaßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen