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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) – Bildungsförderung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Dienstprüfungen
  • Kurse und Ausbildungen in engerem beruflichen Sinn

nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.

Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer:

  • Bei Modulen oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
  • Für Kurs- oder Fortbildungsabschlüsse nach der Norm des ECTS wird die Anzahl der Credits herangezogen.
  • Für Abschlüsse ohne vorgegebene Ausbildungsdauer (Computerführerschein, Studienberechtigungsprüfung) wird die jeweils durchschnittliche Ausbildungsdauer zur Berechnung herangezogen.

Die Bildungsförderung der GÖD erstreckt sich nicht nur auf Fortbildungskurse, sondern auch auf den Besuch von Bildungseinrichtungen (Ausstellungen, Museen etc.), wenn sie im Rahmen von gewerkschaftlichen Bildungsfahrten durchgeführt werden.

Informationen darüber, welche Bildungsfahrten gefördert werden, erteilt der jeweilige Landesvorstand. Im Bereich Wien ist das Ansuchen an die zuständige Bundesvertretung zu richten.

 

Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)

Ausbildung muss während aufrechter Mitgliedschaft absolviert werden bzw. der Zeitpunkt der Antragstellung muss während der Mitgliedschaft erfolgen

Bildungsförderung

Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50 %, nach sechs Monaten zu 100 % gewährt.

Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt.

Anträge können maximal bis ein Jahr nach Ausbildungsabschluss eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende