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Förderung der beruflichen Weiterbildung Ktn
Kärnten

Berufsbezogene Weiterbildung und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die

  • der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und den Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit erleichtern (WiedereinsteigerInnen)
  • eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben und
  • eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
  • in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätigkeit stehen.

Kursmaßnahmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme ausgeübten Tätigkeit stehen, jedoch dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld dienen, können nur gefördert werden, wenn

  • Maßnahmen Bereich Digitalisierung/IKT absolviert werden, oder
  • der Berufswechsel dringend notwendig ist – z. B. Allergien, Berufskrankheiten - und
  • nachweislich eine Förderung durch Dritte (AMS, SMS, Krankenkassenträger) abgelehnt wurde.

Generell nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen die überwiegend dem Eigeninteresse dienen (Hobbykurse)
  • Spezialkurse, die auf bestimmte Segmente fokussiert sind (z. B. Systemische Familientherapie, KlangmanagerIn etc.)
  • Vorbereitungskurse für die Selbständigkeit (z. B. Unternehmerprüfung – ausgenommen im Rahmen der Vorbereitung zur Meister und Befähigungsprüfung)
  • Bildungsmaßnahmen, die Grundkenntnisse vermitteln (z. B. EDV Basiskurse)
  • Ausbildungsmaßnahmen, die Grundlagen für die Ausübung eines Berufes sind (z. B. Ausbildung zur/m TätowiererIn, Ausbildung zur/zum medizinischen MasseurIn, Ausbildung zur/zum Immobilienfachfrau/-mann)
  • Allgemeine Informationsveranstaltungen, Bildungssymposien
  • Bildungsmaßnahmen, für welche die/der AntragstellerIn bereits Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Land, Gemeinde) erhält bzw. beantragt hat
  • Studiengänge (Universität, FH)
  • akademische Lehrgänge mit formalen akademischen Abschlüssen (z. B. MBA)
  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und Lehrlinge die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (>50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis befinden.
  • WiedereinsteigerInnen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden.
  • Es können nur Kurse mit Kurskosten über 100,00 EUR und/oder Prüfungsgebühren über 100,00 EUR gefördert werden.
  • Es können nur Kurse und Maßnahmen ab einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten gefördert werden. Bei einer modularen Kursmaßnahme sind die gewählten Moduleinheiten kumuliert zu sehen.
  • Vom Kursträger die mindestens 75%ige Teilnahme an den Kursstunden bestätigt werden. Bei "E-Learning" bzw. "Blended Learning" Angeboten ist die
    elektronische Anwesenheit bzw. das elektronische Einloggen Grundlage dieser Bestätigung.
  • Kursmaßnahmen mit formellen Abschlussprüfungen müssen zusätzlich mit dem positiven Prüfungsabschluss dokumentiert werden.
  • Der Förderquotient beträgt 25 % jener Kurskosten inklusive etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren, die die/der AntragstellerIn nachweislich selbst geleistet hat. Förderungen im Rahmen des AK-Bildungsgutscheines können zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtförderung maximalen tatsächlichen Kurskosten/Prüfungsgebühren entspricht.
  • Bei Maßnahmen, die zumindest einen der folgenden Förderungsschwerpunkte erfüllen und zumindest 100 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten aufweisen, beträgt der Förderquotient 50 %:
    • Digitalisierung, Industrie 4.0
    • Informatik, IKT, Mikroelektronik
    • Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Reinraumtechnik
    • Automatisierungstechnik, Mechatronik, Mechanik
    • Hoch-/Tiefbau, Bautechnik
    • Schweißtechnik, Maschinenbau, Konstruktion, CAD
    • Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse Berufsreifeprüfung
    • Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen
    • Fachausbildungen im Pflegebereich (zumindest PFA Niveau)
  • Bei folgenden Personengruppen beträgt der Förderquotient generell 75 %:
    • ArbeitnehmerInnen, die im Zeitraum der Weiterbildung eine Lehre absolvieren
    • Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme)
    • Wiedereinsteiger:innen nach der Elternkarenz
    • ArbeitnehmerInnen über 50+ (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme),
    • ArbeitnehmerInnen, die über drei Monate von Kurzarbeit betroffen sind und – zumindest teilweise – während der Kurzarbeitsphase die Schulungsmaßnahme absolvieren,
    • ArbeitnehmerInnen, die während der gesamten Maßnahme in Bildungskarenz sind.
  • Personen ohne Lehrabschluss können im Rahmen des Projektes "Du kannst was – Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung" gefördert werden und der Förderquotient beträgt 75 %, die restlichen 25 % sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten Unternehmen aufzubringen.
  • Die maximale Förderhöhe je Antragsberechtigter/Antragsberechtigtem beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren 2.500,00 EUR. Der Zeitraum startet mit Ende der ersten hierbei geförderten Maßnahme.

Anträge zur Förderung können frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit oder bis längstens vier Monate nach Ende der Maßnahme gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende