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Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Mädchen in "Männerberufen"
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Projekte und Jobcoaching mit dem Ziel einer verstärkten Aufnahme und Ausbildung von Mädchen in Lehrberufen mit einem Frauenanteil von maximal 30 %. Damit soll die geschlechtsspezifischen Teilung des Lehrstellenmarktes entgegen gewirkt werden.
Siehe hierzu die Liste der relevanten Lehrberufe.

Das Projekt kann vom Lehrberechtigten allein, in Kooperation mit anderen Lehrberechtigten oder in Kooperation mit externen Einrichtungen/Institutionen durchgeführt werden.

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Projekte:

  • Projekte aus folgenden Bereichen können eingereicht werden: Berufsinformation, Kooperationen mit Schulen, Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung, Gewinnung weiterer Unternehmen, Maßnahmen zur Aufnahme von Mädchen im eigenen Unternehmen.
  • Vor Projektbeginn Einreichung eines Projektplanes und nach Projektabschluss Einreichung eines Abschlussberichts mit der Dokumentation der Projektergebnisse, Presseberichten, Feedback der TeilnehmerInnen

Jobcoaching:

  • Aufrechtes Lehrverhältnis (Mädchen in einem Lehrberuf mit Frauenanteil bis 30 %)
  • Coaching durch externe Einrichtung
  • Inhalt des Coaching: Persönlichkeitsentwicklung, arbeitskundliche Begleitung
  • regelmäßiger Kontakt zwischen Coach und Ausbildungsverantwortlichem im Unternehmen

Projekte:

  • Personalkosten des Lehrberechtigten bzw. der beteiligten MitarbeiterInnen im Ausmaß der geleisteten Arbeitsstunden auf Basis des Stundensatzes der Prüferentschädigungen bei der Lehrabschlussprüfung (derzeit 24,00 EUR pro Stunde)
  • angemessene Sachkosten im Ausmaß der vorgelegten Rechnungen.
  • Nicht gefördert werden Overhead-, Reise- und Nächtigungskosten (Ausnahme: Reise- und Nächtigungskosten bei Kooperationsprojekten mit Schulen, die in der Schule vor Ort stattfinden.)

Jobcoaching:

  • Coachingkosten bis maximal 100,00 EUR pro Einheit (= eine Stunde) in folgendem Ausmaß
    • „Starterpackage“ bis zu maximal 20 Einheiten
    • „Aufbaupackage“ bis zu maximal zehn Einheiten pro Lehrling und Lehrjahr sowie
    • begleitendes Coaching bis zu maximal fünf Einheiten für die/den AusbilderIn
  • Zusätzliche Kosten werden mit einer Pauschale von 25,00 EUR pro Einheit abgegolten.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Der Antrag auf Projektförderung kann nur im Vorhinein gestellt werden.

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder Einrichtungen, die gemeinsam mit einem oder mehreren förderbaren Lehrbetrieben das Projekt durchführen oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Frauen, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende