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Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Vorbereitung und Teilnahme an EuroSkills oder WorldSkills
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Die von den Unternehmen zur Verfügung gestellt Arbeitszeit der teilnehmenden Person (Arbeitsfreistellung) für die Vorbereitung und Teilnahme an EuroSkills oder WorldSkills laut Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb
  • Förderbar sind nur TeilnehmerInnen, die Ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind. Nicht förderbar sind TeilnehmerInnen aus berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen
  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen
  • Das Sekretariat von SkillsAustria bestätigt den zeitlichen Aufwand der teilnehmenden Person für die Vorbereitungstermine zum Wettbewerb und für den Wettbewerb selber.
  • Die Vorbereitungszeiten und die Teilnahme am Wettbewerb selber müssen auf die Arbeitszeit der teilnehmenden Person angerechnet sein.
  • Individuelle fachliche Trainings müssen an Hand der Trainingsplanung pro Tag durch die TrainerInnen/ExpertInnen unterfertigt und an SkillsAustria übermittelt werden.
  • Zuschuss in Höhe der auf die Vorbereitungs- und Teilnahmezeit aliquot entfallenden Lehrlingsentschädigung bzw. des aliquoten Gehalts/Lehrlingseinkommens
  • Der Förderung wird der Ist-Grundlohn oder das Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen oder Zulagen zu Grunde gelegt.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach dem internationalen Wettbewerb.

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung über alle Anträge wird dringend geraten, die Anträge im eigenen Interesse sofort zu retournieren: Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt erst nach Einlangen aller potenziellen Förderanträge.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende