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AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Nostrifikation von Bildungsabschlüssen
Niederösterreich

Folgende Kosten können, sofern sie für die Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs-, Gleichhaltungsbescheid oder die Bewertung eines Bildungsabschlusses, der im Ausland erworben wurde (z.B. über ENIC NARIC AUSTRIA), erforderlich waren, geltend gemacht werden:

  • Verwaltungsgebühren
  • Beglaubigte Übersetzung (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)
  • Gutachten/Anerkennungsbescheid (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)
  • Bewertungen von Schul-/Hochschulzeugnissen (z.B. über ENIC NARIC AUSTRIA)
  • Kurs-/Seminarkosten (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)

Mitglieder der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung

Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.

  • AK NÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. spätestens bis zum Ablauf der Einreichfrist
  • Der Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheid wurde vor dem 01.09.2024 ausgestellt (es gilt das Ausstellungsdatum des Bescheides bzw. der entsprechenden rechtsgültigen Unterlagen).
  • Die Kosten der Nostrifikation wurden selbst (privat) getragen.

100 % der entstandenen förderbaren Kosten (siehe oben) bis zu maximal 300,00 EUR pro zu nostrifizierendem/anzuerkennendem Abschluss

Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheides

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende