Kosten, die für die Ausstellung eines Nostrifikationsbescheides für eine von im Ausland erworbenen Qualifikation bzw. einer Anerkennung oder Gleichhaltung angefallen sind, z. B.:
- Pflichtschulabschluss (= Hauptschulabschluss)
- Berufsbildende mittlere Schule (= Fachschulabschluss ohne Matura)
- Allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schule (= Schulabschluss mit Matura , z.B. AHS, HAK, HTL etc.)
- Berufsausbildung (= Lehrabschluss)
- Studienabschluss (= Universitätsabschluss)
Folgende Kosten können, so sie für die Ausstellung des Nostrifikationsbescheides für Bildungsabschlüsse erforderlich waren, geltend gemacht werden (ggf. gegen Nachweis der Erforderlickeit):
- Verwaltungsgebühren
- Beglaubigte Übersetzung
- Gutachten
- Kurs-/Seminarkosten
- Andere unmittelbar im Zusammenhang mit der Nostrifikation entstandene Kosten, ausgenommen Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.)
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2018 bis 31.08.2021)
Mitglieder der AK NÖ, die sich ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nostrifizieren haben lassen
Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren! Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird.
- AK NÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nostrifikationsbescheid wurde vor dem 01.09.2021 ausgestellt (es gilt das Ausstellungsdatum des Bescheides bzw. der entsprechenden rechtsgültigen Unterlage).
- Kosten der Nostrifikation wurden selbst (privat) getragen.
100 % der entstandenen förderbaren Kosten (siehe oben) bis zu maximal 300,00 EUR pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss
Hinweis: Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Ausstellung des Nostrifikationsbescheides
Hinweis: Das Ausstellungsdatum des Nostrifizierungs-/Nostrifikationsbescheides muss in die oben angeführte Förderperiode fallen.