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2014-03-12 12:53:00
Fahrtkostenzuschuss Lehrlinge für Berufswettbewerbe Ktn
Kärnten

Fahrten von Lehrlingen zu Berufswettbewerben auf Landes- oder Bundesebene in Österreich, für deren Erreichen nachweislich ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wurde oder aufgrund der damit verbundenen unzumutbaren Anreisezeit nicht benutzt werden konnte

Lehrlinge, die an einem Berufswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene in Österreich teilgenommen haben

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • aufrechtes Lehrverhältnis an einem Betriebsstandort in Kärnten
  • durch Teilnahme an einem Berufswettbewerb muss für die Anreise/Abreise eine Wegstrecke von mindestens 40 km zurückgelegt werden
  • Wenn ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wurde und mindestens 40 km (einfache Wegstrecke) zurückgelegt wurden: 60 % der Kosten für die nachweislich gelösten Fahrkarten
  • Wenn kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wurde, weil die damit verbundene Reisezeit unzumutbar war: Zuschuss von 0,11 EUR pro gefahrenem Kilometer

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Unterabt. Arbeitsmarkt, Lehrlingswesen und wissenschaftliche Institutionen
Völkermarkter Ring 29
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4003
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at

Der Zuschuss wird immer für ein Kalenderjahr rückwirkend ausbezahlt.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres eingereicht werden.

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