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2014-03-12 12:49:00
Fahrtkostenzuschuss Bgld
Burgenland

Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist oder nicht täglich zugemutet werden kann.

  • ArbeitnehmerInnen, die täglich unter besonders erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen
  • ArbeitnehmerInnen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort nicht täglich zugemutet werden kann
  • Lehrlinge, die die Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Lehrstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können
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  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Bruttojahreseinkommens der AntragstellerInnen darf max. 50.000,00 EUR (lt. Transparenzdatenbank) betragen
    • Bei Alleinerzieher- bzw. AlleinverdienerInnen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind, für das die/der AntragstellerIn Familienbeihilfe bezieht
  • Einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer (Ermittlung der schnellsten Route durch den Routenplaner des BMK)
  • Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar (lt. Richtlinie)
  • ab Wegstrecke von mindestens 20 km: 141,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 25 km: 267,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 50 km: 352,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 100 km: 526,00 EUR plus 3,00 EUR pro  zusätzlich gefahrenem km
  • Zusätzliche Gewährung eines Öko-Bonus in Höhe von 20 % des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 % der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850,00 EUR.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Gmasz
Tel.: 057 600-2922
Jeremie Hahnekamp
Tel.: 057/600-2896

Der Antrag für den Fahrtkostenzuschuss kann auch Online aber jeweils nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden und muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres eingebracht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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