Förderhöchstgrenzen bei Unternehmensförderungen

Für die Förderungsintensität bei Unternehmen gelten nach EU-Wettbewerbsrecht Förderhöchstgrenzen. Insbesondere müssen diese bei der Kombination mehrerer Förderungsaktionen (z. B. Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen) beachtet werden. Dieser maximale Förderungssatz wird als Prozentsatz der förderbaren Kosten als Bruttosubventionsäquivalent angegeben.

Die Förderhöchstgrenzen richten sich nach dem

  • Zweck der Förderung (z. B. Allgemeine Investitionsförderung, Förderungen im Bereich Aus- und Weiterbildung)
  • Nach der Größe des zu fördernden Unternehmens (Klein-, Mittel- oder Großunternehmen) *

  • Nach der Region: innerhalb oder außerhalb von Regionalfördergebieten.

Information über die jeweils zu beachtenden Förderhöchstgrenzen erhalten Unternehmen bei den jeweiligen Förderungsträgern.


* Gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 erfolgt die Einteilung von Unternehmen wie folgt:

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis EUR 2,0 Mio.
  • Kleinunternehmen: bis 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Mio.
  • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter, bis EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme EUR 43 Mio.
  • Darüber hinaus spricht man von Großunternehmen.