EU-Förderungsmaßnahmen werden nicht direkt von der Europäischen Kommission ausbezahlt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der EU-Länder. Empfänger dieser Finanzhilfen können staatliche und private Organisationen, Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. Hochschulen, Unternehmen, Interessenverbände), aber auch Einzelpersonen sein.

Hauptfinanzierungsinstrument der EU für EU-konforme Förderungsmaßnahmen sind die so genannten Strukturfonds, deren Mittel seit dem Beitritt zur EU 1995 auch Österreich zur Finanzierung von Projekten zur Verfügung stehen (für die Periode 2007-2013 insgesamt rund EUR 1,46 Mrd.). Mit Hilfe von Strukturfonds sollen regionale und soziale Unterschiede in der EU ausgeglichen werden. Zu den Strukturfonds zählen unter anderem der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) .

Für Projekte im Bereich der Aus– und Weiterbildung kommen primär Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Kofinanzierung mit nationalen Geldmitteln zum Einsatz (d. h. Förderungen von der EU gibt es nur dann, wenn der Mitgliedstaat dasselbe Projekt ebenfalls fördert).

Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente und Förderungsstellen für (berufsbegleitende) Aus- und Weiterbildung in Österreich sind:

  • der Europäische Sozialfonds (ESF)
  • Gemeinschaftsinitiativen der EU (im Bereich Aus- und Weiterbildung)
  • Aktionsprogramme der EU (im Bereich Aus- und Weiterbildung: ERASMUS+)
  • das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
      • als Förderstelle für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen
      • und Förderstelle für Arbeitssuchende und Auszubildende
  • die Landesförderungen (insbesondere über Fördergesellschaften)
  • Interessensvertretungen (Wirtschaftskammern, Arbeiterkammern, Gewerkschaftsbund usw.)
  • unternehmensbezogene Förderungen vor allem auch im Rahmen
      • der ERP-Fonds
      • der Innovations- und Technologiefonds (ITF)
      • des Austria Wirtschaftsservice (aws)

Förderungen können auf verschiedenste Weise erfolgen:

  • Bar-Zuschüsse (nicht rückzuzahlen)
  • Zinsen-Zuschüsse
  • Förderungs-Kredite (zinsgünstige Kredite, rückzuzahlen)
  • Haftungsübernahmen (Bürgschaften oder Garantien)
  • Steuerliche Förderungen (Freibeträge, Prämien)
  • Beteiligungs-Kapital

Im Bereich der Aus- und Weiterbildung insbesondere auch:

  • Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Schülerbeilhilfe, Studienbeihilfe, Stipendien usw.)
  • „Gutscheine“ (vor allem auf Ebene der Interessensvertretungen: Bildungsschecks usw.)
  • nicht monetäre Leistungen wie z. B.
      • Übernahme von Beratungs- und Schulungsleistungen
      • Übernahme von Aus- und Weiterbildungen
      • Vermittlungs- und Koordinationsleistungen