Lehrlingsausbildung in einer anerkannten betrieblichen Lehrwerkstätte
Unternehmen, die im Bundesland Kärnten eine betriebliche Lehrwerkstätte betreiben und anhand eines Infrastrukturkonzeptes/Investitionsplanes sowie eines Betriebskonzeptes den geforderten Qualitätsstandard einer Lehrwerkstätte nachweisen können.
Die Förderung beträgt pro Lehrling pro Lehrjahr einmalig:
wenn die mit der Lehrausbildung verbundenen Kosten (Personalkosten der Auszubildenden und der Ausbildner sowie direkt mit der Ausbildung verbundene Sachkosten) einen maximalen Förderquotient von 50 % ergeben.
Beschränkt sich der Anspruch auf eine Förderung nur auf einen Teil des Kalenderjahres, ist der Zuschuss anteilsmäßig zu gewähren. Es werden nur volle Monate als Verweildauer in der Lehrwerkstätte berücksichtigt.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.