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Qualifizierungsprojekte – Transformationsoffensive des BMAW
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Qualifizierungsprojekte, die Unternehmen mit Niederlassung in Österreich in ihrer Transformation durch den Aufbau notwendiger Kompetenzen bei den MitarbeiterInnen unterstützen.

Dies erfolgt in zwei Phasen:
I. Entwicklung Kompetenzprofile:

  • In einem ersten Schritt wird der Bedarf des/der Unternehmen/s hinsichtlich der für die ökologisch nachhaltige Transformation notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter:innen erhoben.
  • Darauf aufbauend wird eine Kompetenzprofilentwicklung durchgeführt, um zielgenau deren fehlende Kompetenzen zu definieren.

II. Umsetzung Schulungsmaßnahmen:

  • Basierend auf den neuen Kompetenzprofilen werden zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen abgeleitet.
  • Diese können durch bereits am Markt bestehende Angebote geschult werden oder durch solche, die im Zuge des Qualifizierungsprojekts neu und maßgeschneidert entwickelt werden.

Option Konsortialprojekt: Mehrere Unternehmen betreiben gemeinsam ein Qualifizierungsprojekt. 

NICHT gefördert werden:

  • bereits laufende Projekte
  • Standardausbildungen (z. B. Projektmanagement, Englischkurse, Präsentationstechniken)
  • innerbetriebliche Strukturmaßnahmen (z. B. Umrüsten von Anlagen, Einführen von Prozessmanagement)
  • Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen gemäß Art 31 AGVO9
  • Projekte mit Durchführungsort im Ausland
  • bereits (von anderer Stelle) geförderte Kosten

Förderbare Kosten:

  • Personalkosten für Ausbildende, die für die Stunden anfallen, in denen siedie Ausbildungsmaßnahme durchführen
  • die direkt mit der Ausbildungsmaßnahme verbundenen Aufwendungen von Ausbildenden und Ausbildungsteilnehmenden, z. B. direkt mit der Maßnahme zusammenhängende Reisekosten, Unterbringungskosten, Materialien und Bedarfsartikel sowie die Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen, soweit sie ausschließlich für die Ausbildungsmaßnahme verwendet werden
  • Drittkosten für Beratungsdienste, die mit der Ausbildungsmaßnahme zusammenhängen
  • Zusätzliche vorhabensbezogene Gemeinkosten

Bitte beachten Sie, dass Personalkosten für AusbildungsteilnehmerInnen sowie Bewirtungskosten nicht förderbar sind.

  • Unternehmen jeder Rechtsform mit Niederlassung in Österreich
  • Auch Klein- und Mittelbetriebe (KMU) sind einreichberechtigt.
  • die Fördermaßnahme ist branchen- und technologieoffen. Ein besonderer Fokus wird allerdings auf Schlüsselbereiche der Halbleiterbranche, des Automotive-Sektors, der Pharmabranche, der Automatisierung sowie Greentec/Klimatechnologie gelegt.

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
  • Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
  • Alle Schulungseinheiten müssen an geeigneten Schulungsorten in Österreich oder digital abgehalten werden.
  • Folgende Weiterbildungsanbieter werden anerkannt
    • zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung
    • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (die Organisationen müssen Wissenstransfer und/oder Forschung als ihre/n Hauptzweck/e definieren)
    • COMET-Zentren
    • Digital Innovation Hubs
    • European Digital Innovation Hubs
  • Der späteste Zeitpunkt für den Projektstart ist drei Monate nach Genehmigung des Projekts.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • pro Projekt maximal 200.000,00 EUR
  • Die Förderungsquote variiert je nach Unternehmensgröße (nach KMU-Definition)
    • Kleine Unternehmen max. 70 %
    • Mittlere Unternehmen max. 60 %
    • Große Unternehmen max. 50 %
  • Pro Unternehmen können max. drei Anträge (mit unterschiedlichen Zielsetzungen) genehmigt werden. Sind Unternehmen mit anderen Unternehmen verbunden, werden deren Anträge addiert und unterliegen ebenfalls dieser Deckelung.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Rahmen der Transformationsoffensive

Abwicklung:
FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1 
1090 Wien 
Tel.: 05 7755-0 
Fax: 05 7755-97900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ffg.at
Kontakt:
Teresa Pflügl MA
Tel: 05 7755-2303
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In der aktuellen Ausschreibung sind Antragstellungen laufend bis längstens 05.04.2024 möglich.
Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

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