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AMS-Förderung überbetriebliche Lehrausbildung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Lehrausbildung von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit Pflichtschulabschluss durch Ausbildungseinrichtungen oder in Kooperation mit Unternehmen (für das Erlernen praktischer Fähigkeiten), wenn:

  • trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle gefunden oder
  • eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde

Für benachteiligte Jugendliche gibt es Sonderformen (verlängerte Lehrzeit, Teilqualifzierung).

Jugendliche und (junge) Erwachsene mit Pflichtschulabschluss, die ihre Lehre zumindest teilweise - bis zum Finden einer Lehrstelle in einem Unternehmen - in einer Ausbildungseinrichtung absolvieren

Die/der Jugendliche bzw. junge/r Erwachsene hat Pflichtschulabschluß aber keine betriebliche Lehrstelle gefunden bzw. ist LehrabbrecherIn

Ausbildungsbeihilfe

 Die monatliche Ausbildungsbeihilfe beträgt

  • im 1. und 2. Lehrjahr 372,60 EUR
  • ab dem 3. Lehrjahr 860,70 EUR

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn Kontakt mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende