Berufliche Weiterbildungen - auch In-House-Schulungen - zum Aufbau nachhaltiger (ökologischer) bzw. digitaler Kompetenzen. Dazu gehören Weiterbildungen mit relevanten technologischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, z. B.
- Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität
- Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik
- IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign
NICHT gefördert werden:
- vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
- Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
- Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
- Beratungsleistungen
- Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
- Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
- Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
- Weiterbildungen im Ausland
- Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
- Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz
- Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
- Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.
Die geplante Weiterbildung
- darf erst nach Einreichung des Antrags begonnen werden
- muss bei einem anerkannten österreichischen Bildungsanbieter besucht werden:
- Zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung: Ö-Cert-Qualitätsanbieter und Ö-Cert-Liste
- Forschungseinrichtungen
- Universitäten, Fachhochschulen
- COMET-Zentren
- Digital Innovation Hubs
- European Digital Innovation Hubs
- muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet werden
Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- pro MitarbeiterIn max. ein Skills Scheck in der Höhe von max. 5.000,00 EUR.
- Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
- Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe der Weiterbildungskosten:
- Bei 5.000,00 EUR 80 %, also 4.000,00 EUR
- Bei 6.250,00 EUR 80 %, also 5.000,00 EUR
- Bei 7.000,00 EUR max. 5.000,00 EUR
- pro Unternehmen werden max. 25 Skills Schecks genehmigt.
Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Rahmen der Qualifzierungsinitiative
Abwicklung:
FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1
1090 Wien
Tel.: (0)5 7755-0
Fax: (0)5 7755-97900
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Internet: www.ffg.at
Kontakt:
Mag. Josef Scheucher
Tel: (0)5 7755-2311
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In der aktuellen Ausschreibung sind Antragstellungen laufend bis längstens 31.03.2024 möglich.
Hinweis: Aufgrund der bereits ausgeschöpften Mittel ist die Ausschreibung bereits geschlossen.