Lehrausbildung von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit Pflichtschulabschluss durch Ausbildungseinrichtungen oder in Kooperation mit Unternehmen (für das Erlernen praktischer Fähigkeiten), wenn:
- trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle gefunden oder
- eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde
Für benachteiligte Jugendliche gibt es Sonderformen (verlängerte Lehrzeit, Teilqualifzierung).
Jugendliche und (junge) Erwachsene mit Pflichtschulabschluss, die ihre Lehre zumindest teilweise - bis zum Finden einer Lehrstelle in einem Unternehmen - in einer Ausbildungseinrichtung absolvieren
Die/der Jugendliche bzw. junge/r Erwachsene hat Pflichtschulabschluß aber keine betriebliche Lehrstelle gefunden bzw. ist LehrabbrecherIn
Ausbildungsbeihilfe
Die monatliche Ausbildungsbeihilfe beträgt
- im 1. und 2. Lehrjahr 372,60 EUR
- ab dem 3. Lehrjahr 860,70 EUR
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn Kontakt mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnimmt.