förderungswürdige Projekte, welchen den Themen und Schwerpunkten des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 der AK Wien entsprechen, wie z. B.
- Ideen für eine zukunftsorientierte Weiterbildung
- Ideen, wie mit digitaler Technik die Mitbestimmung und Zusammenarbeit im Betrieb verbessert werden kann
- Online-Module, die Mitbestimmung ermöglichen
- Tools, mit denen Ideen von allen gesammelt und dargestellt werden können
- Initiativen, die durch Einbindung und Dialog die Angst vor der Digitalisierung nehmen und bei denen auf die Sorgen der Beschäftigten eingegangen wird;
- Ideen, wie Digitalisierung Beschäftigte im Arbeitsalltag befähigt und Autonomie fördert
Förderfähig sind folgende Kostenkategorien:
- Projektbedingte Personalkosten
- Neuanstellungen und Stundenaufstockungen von Teilzeitbeschäftigten
- Projektbedingte Personalkosten für bereits beschäftigtes Personal
- Sachkosten, insbesondere:
- Entwicklungskosten (Apps, Websites, Plattformen etc.)
- Beratungskosten (z. B. im Rahmen einer Technologieberatung)
- Anschaffungskosten für projektbezogene Wirtschaftsgüter
- Reisekosten
- Repräsentationskosten
- Betriebsratskörperschaften
- Gewerkschaften
- Zivilgesellschaftliche Akteure (Non-Profit-Organisationen und Vereine)
- Wissenschaftliche Institutionen wie Universitäten, Fachhochschulen oder Forschungsinstitute
- Öffentliche Bildungseinrichtungen (Berufsschulen, Volkshochschulen, sonstige Schulformen)
- Stadt Wien und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien gemeinsam mit ihren betrieblichen Interessenvertretungen
- Unternehmen mit Sitz in Wien gemeinsam mit BetriebsrätInnen bzw. in nicht-organisierten Betrieben unter aktiver Einbindung von ArbeitnehmerInnen
Einreichung eines Projektantrages mit detailliertem Zeit- und Kostenplan
Nähere Informationen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen bzw. bei der AK Wien erhältlich.
- Einhaltung der allgemeinen Vorgaben der Förderrichtlinien und Abschluss eines projektspezifischen Fördervertrages
- Keine Einreichung des Projekts (oder einzelner Kosten) bei Arbeiterkammern anderer Bundesländer
- Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit
- Befähigung des Förderwerbers/der Förderwerberin: Es darf kein gesetzlicher oder sonstiger in dieser Förderrichtlinie vorgesehener Ausschlussgrund vorliegen.
- Bekanntgabe von Förderungen anderer öffentlicher Einrichtungen an die AK Wien, spätestens sobald sie beauftragt werden.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Fördernehmerin: Es muss eine Eigenmittelquote von mindestens acht % nachgewiesen werden.
- Übermittlung von Fortschrittsberichten und Abschluss des Projekts innerhalb des veranschlagten Zeitraums
zwischen EUR 2.000,00 EUR und 200.000,00 EUR pro Projekt
Förderquote für
- wirtschaftlich tätige FördernehmerInnen unabhängig von deren Rechtsform: 50 %
- nicht-wirtschaftlich tätige FörderwerberInnen: 100 %
Arbeiterkammer Wien
Büro für digitale Agenden der AK Wien
Prinz-Eugen-Straße 20-22
1040 Wien
Tel.: 01/50565-12856
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.wien.ak.at/digifonds
Die Einreichfrist für die aktuelle Förderrunde ist vorbei, frühester Projektstart der ausgewählten Förderprojekte mit 01.02.2023.