Berufliche Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen Personen, welche die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, durch finanzielle Unterstützung:
- Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts: mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge. Die/der BezieherIn ist zudem kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
- Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
- Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme (z. B. Tageskurse)
- In Ausnahmefällen werden auch Personen mit geringem Einkommen gefördert.
Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
- Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts: mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge. Die/der BezieherIn ist zudem kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
- Beihilfe zu den Kurskosten und Kursnebenkosten: bis zu 100 % der belegbaren Kosten
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.