Drucken
ARGE Donauländer-Stipendium der NÖ Landesregierung
Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Wien
- Auslandsaufenthalte für Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Kunst / Kultur, Kulturmanagement, Bildung / Ausbildung sowie Wissenschaft in den Mitgliedsländern der Arbeitsgemeinschaft Donauländer (außerhalb des Heimatlandes) für maximal sechs Monate
- Ein besonderer Bereich der Kurzstipendien betrifft die Know-How-Vermittlung in Verwaltungsmanagement, Kulturmanagement und ähnlichen Bereichen im Wege von Praktikums-Aufenthalten
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in einer Mitgliedsregion der ARGE Donauländer
- Finanzielle Förderwürdigkeit der Stipendienwerberin/des Stipendienwerbers
- Bedeutung der zu fördernden Tätigkeit für die Ziele und Aufgaben der ARGE Donauländer
- Alterslimit beträgt im Allgemeinen 35 Jahre
- Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedsstaat der ARGE Donauländer:
- Deutschland: Land Baden-Württemberg
- Österreich: Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Burgenland
- Tschechische Republik: Kreis Südmähren (Beobachter)
- Slowakische Republik: Kreise Bratislava, Nitra und Trnava
- Ungarn: Komitate Györ-Moson-Sopron, Komárom-Esztergom, Pest, Fejér, Bács-Kiskún, Tolna, Baranya und die Hauptstadt Budapest
- Republik Kroatien: Gespanschaften (Županija) Osječko-Baranjska und Vukovarsko-Srijemska
- Republik Serbien
- Bulgarien: Regionen Vidin, Montana, Vratsa, Pleven, Veliko Tǎrnovo, Rousse, Silistra
- Rumänien: Kreise Caraş-Severin, Mehedinţi, Dolj, Olt, Teleorman, Giurgiu, Cǎlǎraşi, Ialomiţa, Brǎila, Galaţi, Tulcea und Constanţa
- Republik Moldau
- Ukraine: Region Odessa
- Motivations- und ein Empfehlungsschreiben
- folgende weitere Kriterien werden zur Beurteilung des Ansuchens heranggelten:
- inhaltliche und fachliche Qualität der Tätigkeit
- Dauer des Aufenthaltes
- Kosten des Aufenthaltes (bspw. Reisekosten, Teilnahme-, Kursgebühren oder Studienbeiträge, Unterkunft)
Stipendium in der Höhe von maximal 1.000,00 EUR
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-13081
Fax: 02742/9005-13029
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Schriftliche Antragstellung (Deutsch oder Englisch) mitels dem jeweiligen Formular je nach Fristigkeit bis 15.04. oder 15.09. des laufenden Kalenderjahres; Der Fachbeirat entscheidet zwei Mal jährlich über die Anträge bzw. Stipendienvergabe.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende