Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen umfassen
- Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalt (DLU)
- Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
- Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme, wobei der Kurs die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll.
- In Ausnahmefällen werden auch Personen mit geringem Einkommen gefördert.
Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
- Von den Kursgkosten und Kursnebenkosten übernimmt das AMS bis zu 100 % der belegten Kosten.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.