Betriebliche Weiterbildungs- und Qualifzierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen / UnternehmerInnen von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 MitarbeiterInnen) sowie Gründerinnen von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in folgenden Bereichen:
- Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt (z. B. Nachhaltigkeitsmanagement, CSR – Corporate Social Responsibility
Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung, Betriebswirtschaft, Produkt-/Dienstleistungsentwicklung
Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement, Innovations-/Wissens-/Qualitäts-/Prozess-/Projekt-/ Gesundheits-/Sicherheitsmanagement) - Nachhaltige Fachkräfteentwicklung (z. B. Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/-entwicklung -führung, Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management, technische Fortbildungen, fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus, Vorbereitungskurse zur Meister-/Befähigungs-/Eignungs-/Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/Meisterschule)
- Ressourcen, Umwelt und Klima (z. B. Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling, Energiemanagement/-wirtschaft/-effizienz/-technologie, Umweltmanagement/-technologie/-recht, Abfallwirtschaft, Klimamanagement/-bilanz/-schutz, klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren, Green Mobility sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima)
Nicht gefördert werden:
- Schulungen zum Thema Digitalisierung/Persönlichkeitsbildung (sh. hierfür "Digital Skills Schecks" der FFG)
- Berufsausbildungen (z. B. Lehre, Matura, Lehre mit Matura, Berufsmatura)
- Grundschulungen und Maßnahmen, die nicht über das übliche Maß betrieblicher Ausbildungsaktivitäten hinausgehen (z. B. Einführungsschulungen für neue MitarbeiterInnen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen)
- Maßnahmen, welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coaching-Leistungen abgrenzen
- Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
- produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
- Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung
Bitte beachten Sie bei Schulungen zum Thema Digitalisierung die Unterstützungsmöglichkeiten der Qualifizierungsinitiative "Digital Skills Schecks" der FFG.
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
- Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie
Nicht gefördert werden:
- UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
- MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
- Privatpersonen
- ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten
- Weiterbildungen müssen maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
- Qualifizierungen müssen von zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden.
- Maßnahmen müssen über die betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
- Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
- 30 % der anrechenbaren Projektkosten
- bis zu 2.500,00 EUR Förderung pro Antrag; pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
- Es können pro Antrag mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel. 0316/70 93-0
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Internet: http://www.sfg.at
Kontakt:
Alexandra Fleischhacker
Tel.: 0316/7093-378
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Elisabeth Wagner
Tel.: 0316/7093-201
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Förderansuchen sind vor Beginn der Qualifzierung einzureichen.