Auslandsstipendien im Überblick:
- Auslandssemester und Auslandspraktika
- Bachelor-/Masterstudium
- Auslandsaufenthalt PhD
- PhD-Studium
- Postgraduale Forschungstätigkeit
- Kongress- und Konferenzteilnahme
- Exzellenzstipendium Studium
- Exzellenzstipendium Forschung
Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert! Dazu zählen z. B. Masterlehrgänge zur Weiterbildung und „professional degrees“ wie MBA oder LLM-Programme.
Studierende mit Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in NÖ
Auslandssemester und Auslandspraktika
- Ordentliche Studierende, die einen nachstehenden Auslandsaufenthalt absolvieren:
- Auslandssemester im Bachelor- bzw. Masterstudium: Aufenthalt von mindestens drei bis maximal 12 Monate durchgängig an einer Institution und an einem Standort oder
- Auslandspraktikum im Bachelor- bzw. Masterstudium: Aufenthalt von mindestens drei bis maximal 12 Monaten durchgängig bei einem Praktikumsgeber und an einem Standort.
- Ausnahme für das klinisch-praktische Jahr für Medizin-Studierende: Aufenthalte an unterschiedlichen Standorten mit jeweils kürzerer Dauer als drei Monate können auch zusammengezählt werden und sind förderbar, sobald die gesamte Aufenthaltsdauer mindestens drei Monate beträgt.
Bachelor- und Masterstudium
- Ordentliche Studierende, die ein Bachelor-/Master-Erststudium im Ausland absolvieren
- Von der Gesamtstudiendauer können maximal 12 Monate gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer bereits erfolgten Förderung im Rahmen dieses Stipendiums keine weitere Antragstellung mehr möglich ist!
- Für Studierende in künstlerischen Studienrichtungen an renommierten Schulen im Ausland, die keine tertiären Bildungseinrichtungen sind, kann eine Förderung individuell geprüft werden. Lehrgänge zur Weiterbildung sind nicht förderbar.
Auslandsaufenthalt PhD
- Ordentliche Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im PhD-Studium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei bis maximal 12 Monaten absolvieren
PhD-Studium
- Studierende, die ein Doktorats- bzw. PhD-Erststudium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei bis maximal 12 Monaten absolvieren.
Postgraduale Forschungstätigkeit
- Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland (Beurteilung im Einzelfall mit Berücksichtigung internationaler Universitäts-Rankings) und herausragender persönlicher Eignung durch ausgezeichneten Schul- oder Studienerfolg, vorliegenden Referenzen von FachprofessorInnen und eventuell sonstigen besonderen Leistungen (z. B. ehrenamtliches Engagement).
Kongress- und Konferenzteilnahme
- Studierende (eines ordentlichen Master- oder Doktorats- bzw. PhD-Studiums) sowie JungwissenschaftlerInnen, die einen Bezug zum Land Niederösterreich haben und aktiv an einem Kongress bzw. einer Konferenz im Ausland teilnehmen.
Exzellenzstipendium Studium
- Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master oder PhD-Studium mit herausragenden Leistungen und Wohnsitz in Niederösterreich, die ein Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung können nicht gefördert werden; dies umfasst u.a. "professional degrees" wie MBA oder LLM-Programme.
- Für BezieherInnen eines "Exzellenzstipendium Studium" ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.
Exzellenzstipendium Forschung
- Personen, die eine zweijährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können und einen Forschungsaufenthalt an einer renommierten Institution im Ausland antreten.
- Für BezieherIinnen eines „Exzellenzstipendium Forschung“ ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.
Auslandssemester und Auslandspraktika
- Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
- Nachweis des Studienerfolgs
- Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Bachelor- und Masterstudium
- Ordentliches Studium an einer Hochschule im Ausland
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
- Nachweis des Studienerfolgs
- Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Es wurde vor Antragstellung noch keine Förderung im Rahmen eines Stipendiums "Auslandssemester und Auslandspraktika" zugesagt bzw. ausbezahlt.
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Auslandsaufenthalt PhD
- PhD-Studium an einer inländischen Hochschule
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
- Nachweis des Studienerfolgs
- Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
PhD-Studium
- PhD-Studium an einer Hochschule im Ausland
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
- Nachweis des Studienerfolgs
- Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Es wurde vor Antragstellung noch keine Förderung im Rahmen des Stipendiums "Auslandsaufenthalt PhD" zugesagt oder ausgezahlt.
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Postgraduale Forschungstätigkeit
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
- Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Kongress- und Konferenzteilnahme
- Studierende:
- Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule (Masterstudium, Doktorat/PhD)
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
- Aktiver Beitrag zur Konferenz
- Höchstalter: 35 Jahre
- JungwissenschafterInnen:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich oder wissenschaftliche Tätigkeit in Niederösterreich
- Aktiver Beitrag zur Konferenz
- Höchstalter: 40 Jahre
- Höchstalter: 35 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
Exzellenzstipendium Studium
- Herausragende persönliche Eignung (Schul-/Studienerfolg, sonstige Leistungen)
- Ausgewählte KandidatInnen: Absolvierung eines Hearing (Auswahlverfahren)
- Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 oder sonstiger Niederösterreich-Bezug (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
- Aufnahme an einer renommierten Universität im Ausland (Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung von internationalen Universitäts-Rankings).
- Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Exzellenzstipendium Forschung
- Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
- Nachweis einer postgradualen Forschungstätigkeit im Ausmaß von mindestens zwei Jahren
- Einladung eines renommierten Forschungsinstituts im Ausland
- Höchstalter: 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
Stipendien
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium / Bachelor- und Masterstudium / Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium / Postgraduale Forschungstätigkeit
Forderhöhe gestaffelt nach Aufenthaltsdauer
- 3 Monate 540,00 EUR / 4 Monate 720,00 EUR /5 Monate 900,00 EUR / 6 Monate 1.080,00 EUR /7 Monate 1.280,00 EUR / 8 Monate 1.480,00 EUR / 9 Monate 1.680,00 EUR / 10 Monate 1.880,00 EUR / 11 Monate 2.080,00 EUR / 12 Monate 2.280,00 EUR
Kongress- und Konferenzteilnahme
- einmalig pauschal 300,00 EUR
Exzellenzstipendium Studium
-
max. 20.000,00 EUR für 12 bis maximal 48 Monate
Exzellenzstipendium Forschung
- max. 20.000,00 EUR pro Jahr für 12 bis maximal 48 Monate
Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at
Die Einreichfristen für Anträge variieren je nach Stipendium.
Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium: ganzjährig nach dem Aufenthaltsende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Bachelor- und Masterstudium: maximal drei Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres oder bei bereits abgeschlossenem Studium maximal drei Monate ab dem Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids
Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes
Postgraduale Forschungstätigkeit: maximal drei Monate nach Beendigung des Zeitraums, für den der Antrag gestellt wird
Kongress- und Konferenzteilnahme: ganzjährig nach dem Kongress-/Konferenzende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts
Exzellenzstipendium Studium: vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
Exzellenzstipendium Forschung: vor Antritt des Forschungsaufenthaltes
HINWEIS: Eine Antragstellung bzw. auch die Nachreichung von Dokumenten für ein Stipendium sind nur mehr ausschließlich ONLINE (nach vorangegangener Registrierung) möglich!