Berufsbegleitende Ausbildungen, welche die Qualifikation verbessern, zu einem arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss führen und welche in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwendbar sind:
- a) Vorbereitungskurse auf die Meister- oder Befähigungsprüfung
- b) Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung (für Personen mit maximal Pflichtschulabschluß)
- c) Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
- d) WIFI-Fachakademien
- e) Werkmeisterschule
- f) berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden. Die Bildungsmaßnahme muss in einem erkennbaren fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand nach Bewertung der von der/dem AntragstellerIn vorgebrachten Argumente über die Zuerkennung der Förderung.
Hinweis: Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen werden nicht gefördert.
Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung eine pauschale Förderung gibt.
Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.