Qualifizierungsprojekte, die Unternehmen mit Niederlassung in Österreich in ihrer Transformation durch den Aufbau notwendiger Kompetenzen bei den MitarbeiterInnen unterstützen.
Dies erfolgt in zwei Phasen:
I. Entwicklung Kompetenzprofile:
- In einem ersten Schritt wird der Bedarf des/der Unternehmen/s hinsichtlich der für die ökologisch nachhaltige Transformation notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter:innen erhoben.
- Darauf aufbauend wird eine Kompetenzprofilentwicklung durchgeführt, um zielgenau deren fehlende Kompetenzen zu definieren.
II. Umsetzung Schulungsmaßnahmen:
- Basierend auf den neuen Kompetenzprofilen werden zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen abgeleitet.
- Diese können durch bereits am Markt bestehende Angebote geschult werden oder durch solche, die im Zuge des Qualifizierungsprojekts neu und maßgeschneidert entwickelt werden.
Option Konsortialprojekt: Mehrere Unternehmen betreiben gemeinsam ein Qualifizierungsprojekt.
NICHT gefördert werden:
- bereits laufende Projekte
- Standardausbildungen (z. B. Projektmanagement, Englischkurse, Präsentationstechniken)
- innerbetriebliche Strukturmaßnahmen (z. B. Umrüsten von Anlagen, Einführen von Prozessmanagement)
- Schulungen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen gemäß Art 31 AGVO9
- Projekte mit Durchführungsort im Ausland
- bereits (von anderer Stelle) geförderte Kosten
Förderbare Kosten:
- Personalkosten für Ausbildende, die für die Stunden anfallen, in denen siedie Ausbildungsmaßnahme durchführen
- die direkt mit der Ausbildungsmaßnahme verbundenen Aufwendungen von Ausbildenden und Ausbildungsteilnehmenden, z. B. direkt mit der Maßnahme zusammenhängende Reisekosten, Unterbringungskosten, Materialien und Bedarfsartikel sowie die Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen, soweit sie ausschließlich für die Ausbildungsmaßnahme verwendet werden
- Drittkosten für Beratungsdienste, die mit der Ausbildungsmaßnahme zusammenhängen
- Zusätzliche vorhabensbezogene Gemeinkosten
Bitte beachten Sie, dass Personalkosten für AusbildungsteilnehmerInnen sowie Bewirtungskosten nicht förderbar sind.