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date time
2014-03-12 11:49:00
Digital Skills Schecks – Qualifizierungsinitiative des BMWA
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Berufliche Weiterbildungen - auch In-House-Schulungen - zum Aufbau nachhaltiger (ökologischer) bzw. digitaler Kompetenzen. Dazu gehören Weiterbildungen mit relevanten technologischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, z. B.

  • Wasserstoff, Elektromobilität, Photovoltaik, eFuels und CO2-Neutralität
  • Nachhaltigkeitsmanagement, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Logistik
  • IT-Sicherheit, Programmierung, Systemadministration, digitale Logistik, BIM, Blockchain, Webdesign

NICHT gefördert werden:

  • vor Einreichung begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen
  • Schulungsmaßnahmen, die nur einzelne Aspekte der beiden Schwerpunkte nachhaltige bzw. digitale Transformation aufweisen
  • Teilnahme an Tagungen, Kongressen, Konferenzen
  • Beratungsleistungen
  • Produktschulungen (z.B. zur Inbetriebnahme neuer Maschinen, etc.)
  • Digitalisierungsaspekte für Technologien oder Produktionsprozesse, die auf fossilen Energieträgern beruhen
  • Zertifizierungen ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Abschlussarbeiten ohne eine dazugehörige Weiterbildung
  • Kosten der dualen Lehrausbildung
  • Von anderer Stelle geförderte Weiterbildungskosten
  • Weiterbildungen im Ausland
  • Personal-, Reise- bzw. Unterbringungskosten
  • Weiterbildungen, die außerhalb der Beschäftigung im Unternehmen besucht werden, z.B. im Rahmen einer (Bildungs-) Karenz
  • Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
  • Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.

Die geplante Weiterbildung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • pro MitarbeiterIn max. ein Digital Skills Scheck in der Höhe von max. 5.000,00 EUR.
  • Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
  • Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe der Weiterbildungskosten:
    • Bei 5.000,00 EUR 80 %, also 4.000,00 EUR
    • Bei 6.250,00 EUR 80 %, also 5.000,00 EUR
    • Bei 7.000,00 EUR max. 5.000,00 EUR
  • pro Unternehmen werden max. 10 MitarbeiterInnen gefärdert.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Rahmen der Qualifzierungsinitiative

Abwicklung:
FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1 
1090 Wien 
Tel.: (0)5 7755-0 
Fax: (0)5 7755-97900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ffg.at
Kontakt:
Mag. Josef Scheucher
Tel: (0)5 7755-2311
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildung zu stellen. Außerdem werden nur Angebote von anerkannten Bildungsanbietern gefördert. 

In der aktuellen Ausschreibung sind Antragstellungen laufend ab März 2024 bis längstens Februar 2025 möglich.

Die Ausschreibung wurde wegen Ausschöpfung der Mittel vorzeitig geschlossen.

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