Konkret werden folgende Ausbildungen gefördert:
Hinweis: Eine Sonderausbildung, Fort- oder Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialbereich wird nicht gefördert. Dies gilt auch für Master-, Diplom- und Doktoratsstudien, sowie für Universitätslehrgänge; für diese gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung der AK-Studienbeihilfe.
a) Personen mit AK-Mitgliedschaft, die eine Schule absolvieren
b) Personen ohne AK-Mitgliedschaft, die eine Schule absolvieren (z. B. Krankenpflege)
c) Personen, die eine Fachhochschule oder Universität absolvieren und Studienbeihilfe erhalten
d) Personen, die eine Fachhochschule oder Universität absolvieren und keine Studienbeihilfe erhalten
* Das steuerpflichtige Jahreseinkommen 2022 (=Bruttoeinkommen pro Haushalt) darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Ausbildungsförderung
300,00 EUR pro Ausbildungsjahr
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Abt. Gesundheit, Pflege und Betreuung
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 05/7799-2314
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akstmk.at
Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2023/2024 ist vom 15.10.2023 bis 31.03.2024 möglich.
Pro Ausbildungsjahr kann nur ein Ansuchen auf Ausbildungsförderung gestellt werden. Sollten mehrere Anträge vorliegen, wird die Förderung der/dem SchülerIn, der/dem Studierenden bzw. bei minderjährigen Personen jenem Elternteil gewährt, der über das niedrigere oder kein Einkommen verfügt.